PROMOS
DAAD PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
Das PROMOS-Programm, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), unterstützt studienbezogene Auslandsaufenthalte mit Stipendien. Die monatlichen Förderraten sind länderabhängig und betragen derzeit 350 €, 450 € oder 550 €. Für Sprachkurse und Fachkurse kann zusätzlich eine einmalige Kursgebührenpauschale i. H. v. 500 € gezahlt werden.
Die Förderdauer variiert je nach Verfügbarkeit der Mittel und der Art der Auslandsmobilität (Details siehe unter „Was wird gefördert?“).
Das PROMOS-Programm wird zweimal im Jahr ausgeschrieben:
Ausschreibung 1 bezieht sich auf den Förderzeitraum Januar bis April 2025.
Die Bewerbungsfrist ist der 20. November 2024.
Ausschreibung 2 bezieht sich auf den Förderzeitraum Mai bis Dezember 2025.
Die Bewerbungsfrist ist der 6. April 2025.
Bitte schauen Sie, in welchen Zeitraum Ihr Auslandsaufenthalt fällt, und bewerben Sie sich dann in der für Ihren Aufenthalt passenden Ausschreibungsrunde.
Bewerben können sich alle eingeschriebenen Studierenden, die einen Abschluss an der BHH anstreben und einen Auslandsaufenthalt planen. Im Falle von Studierenden mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Förderung von Aufenthalten im Heimatland ausgeschlossen.
Gefördert werden studienbezogene Auslandsaufenthalte in den folgenden Förderlinien:
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- Studienaufenthalte (mind. ein Monat)
Gefördert werden Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen. Die maximale Förderdauer beträgt drei Monate. Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gasthochschule vorweisen können. Zuzüglich zum Teilstipendium ist die Gewährung einer einmaligen Mobilitätsrate möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie als sog. Freemover Studiengebühren an der Gasthochschule entrichten müssen, die i. d. R. nicht über das PROMOS-Programm finanziert werden. Bei entsprechender Verfügbarkeit der Mittel ist in Ausnahmefällen jedoch eine Bezuschussung möglich. Bitte sprechen Sie hierfür das International Office an.
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- Praktika (mind. ein Monat)
Gefördert werden Praktika in Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Ausland. Die maximale Förderdauer beträgt drei Monate. Zuzüglich zum Teilstipendium ist die Gewährung einer einmaligen Mobilitätsrate möglich. Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gastinstitution haben.
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- Sprachkurse (mind. drei Wochen / 25 Std. pro Woche)
Gefördert wird die Teilnahme an Sprachkursen an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland. Die maximale Förderdauer beträgt einen Monat. Zuzüglich zum Teilstipendium ist die Gewährung einer einmaligen Mobilitätsrate möglich. Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits die Anmeldebestätigung vorweisen können. In dieser Förderlinie können Sie sich zusätzlich auch für die einmalige Zahlung einer Kursgebührenpauschale i. H. v. 500 € bewerben.
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- Summer Schools / Fachkurse
Gefördert wird die Teilnahme an einer Summer School bzw. einem Fachkurs an einer ausländischen Hochschule. Die maximale Förderdauer beträgt einen Monat. Zuzüglich zum Teilstipendium ist die Gewährung einer einmaligen Mobilitätsrate möglich. Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage über ihre Teilnahme haben. In dieser Förderlinie können Sie sich zusätzlich auch für die einmalige Zahlung einer Kursgebührenpauschale i. H. v. 500 € bewerben.
Hinweise zur Recherche nach einer geeigneten Summer School finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung per E-Mail und als eine einzige PDF-Datei (Nachname_Förderlinie_Aktueller Studiengang_Jahrgang.pdf) fristgereicht ein. Achten Sie dabei bitte auf die unten angegebene Reihenfolge der einzureichenden Unterlagen. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: io@bhh.hamburg.de.
Bewerbungsunterlagen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe unter „Downloads“)
- Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden (siehe unter „Downloads“)
- Motivationsschreiben, aus dem die Relevanz des Auslandsaufenthalts für den weiteren Studienverlauf und die persönliche Entwicklung hervorgehen soll (ca. 1–2 DIN A4 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen
- Nachweis über Kenntnisse der Landes- bzw. Arbeitssprache des geplanten Aufenthalts
- Tabellarische Übersicht der zu erwartenden Kosten während des Auslandsaufenthaltes (siehe unter „Downloads“)
- Tabellarische Übersicht über Ihre finanzielle Situation (siehe unter „Downloads“)
- Bestätigung über die Freistellung seitens Ihres Ausbildungsunternehmens für den geplanten Auslandsaufenthalt
- Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten (siehe unter „Downloads“)
- Ggf. Nachweis über ehrenamtliches/soziales Engagement
Für Studienaufenthalte reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Zusage über den Studienplatz an der Gasthochschule
- Das von allen Parteien unterschriebene Learning Agreement (siehe unter „Downloads“)
Für Praktika reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Praktikumszusage der Gastinstitution mit dem konkreten Zeitraum des Praktikums
Für Summer Schools / Fachkurse reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Annahmebestätigung der Gastinstitution mit näheren Angaben zur Art, Dauer, Inhalt, Arbeitssprache, Gebühren und Teilnahmebedingungen des ausgewählten Fachkurses (bitte Agenda des Kurses beifügen)
Für Sprachkurse reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Annahmebestätigung der Gastinstitution mit näheren Angaben zur Art, Dauer, Umfang (Std./Woche), Inhalt, Gebühren und Teilnahmebedingungen des ausgewählten Sprachkurses
Bewerbungsunterlagen können nur nach vorheriger Absprache nachgereicht werden. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Annahmebestätigung der Gastinstitution vorliegt, weil beispielsweise das Verfahren noch nicht eröffnet oder abgeschlossen ist, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail bei Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen mit.
Eine Auswahlkommission aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Präsidiums, der Studiengänge sowie des International Office entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Stipendien.
Bitte beachten: Bewerbungen, die außerhalb der Frist eingereicht werden, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen, die die Formalia nicht erfüllen und/oder unvollständig sind, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Auswahlkriterien:
- Akademische Leistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf und die berufliche sowie persönliche Entwicklung
- Einschlägige Sprachkenntnisse
- Finanzielle Situation
- Soziales Engagement
Alle Bewerber:innen erhalten Ende November 2024 (1. Auswahlrunde) bzw. Anfang April 2025 (2. Auswahlrunde) eine Zu- oder Absage der Auswahlkommission. Sollten Sie für ein PROMOS-Stipendium ausgewählt worden sein, erhalten Sie per E-Mail die Stipendienvereinbarung und weitere wichtige Informationen.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie das Stipendium nicht annehmen bzw. von Ihrer Bewerbung zurücktreten wollen, teilen Sie dies dem International Office bitte so früh wie möglich mit, damit die Mittel ggf. anderweitig vergeben werden können.
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- Vor Ihrem Auslandsaufenthalt:
Nach erfolgter Stipendienzusage reichen Sie die unterschriebene Stipendienvereinbarung beim International Office ein (bitte beachten Sie die in der E-Mail genannte Frist).
Mit Unterzeichnung der Stipendienvereinbarung verpflichten Sie sich, alle für die Auszahlung des Stipendiums notwendigen Unterlagen form- und fristgerecht im International Office einzureichen. Zudem verpflichten Sie sich, das Stipendium ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen oder Regularien nicht einhalten.
Es wird dringend empfohlen, sich um ausreichenden Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes zu kümmern. Sprechen Sie ggf. Ihre inländischen Versicherungsträger diesbezüglich an. DAAD-Stipendiat:innen haben auch die Möglichkeit, eine Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD abzuschließen.
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- Während Ihres Auslandsaufenthaltes:
Innerhalb der ersten Woche Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie das Certificate of Arrival von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner in der Gastinstitution (International Office, Praktikumsbeauftragte:r etc.) unterzeichnen lassen. Das unterzeichnete Dokument schicken Sie bitte per E-Mail an das International Office.
Falls Sie einen Studienaufenthalt (Austauschsemester) absolvieren, reichen Sie bitte ebenso das ggf. geänderte und allseits unterschriebene Learning Agreement mit Ihrem Certificate of Arrival erneut ein.
Zum Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich bitte von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner das Certificate of Departure unterzeichnen und reichen es spätestens eine Woche nach Rückkehr per E-Mail beim International Office ein.
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- Nach Ihrem Auslandsaufenthalt:
Spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie einen Erfahrungsbericht einreichen. Dieser sollte max. drei DIN A4-Seiten lang sein. Gerne dürfen darin auch Fotos eingefügt werden. Bitte beachten Sie, dass der Erfahrungsbericht (auf Wunsch in anonymisierter Form) auf Moodle veröffentlicht wird.
Machen Sie in Ihrem Bericht bitte insbesondere Angaben zu:
- Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung an der Gastinstitution)
- Unterkunft
- Erfahrungen zum Studium/Fachkurs/Sprachkurs/Praktikum an der Gastinstitution
- Alltag und Freizeit
- Fazit
Alle Stipendiat:innen müssen nach Ende Ihres Aufenthaltes zudem einen Leistungsnachweis einreichen (je nach Förderlinie das Transcript of Records (ToR), Praktikumszeugnis oder die Teilnahmebescheinigung für den Sprach- oder Fachkurs).
Sobald alle Unterlagen vorliegen, stellen wir Ihr Stipendienzertifikat aus. Damit ist die Teilnahme am PROMOS-Programm erfolgreich abgeschlossen.
Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.
Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 € für zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung. Studierende, die diesen Antrag stellen möchten, sollten sich frühzeitig beraten lassen (mind. 3 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt). Wenden Sie sich hierfür bitte an das International Office und/oder die Behindertenbeauftragte der BHH.
Ausführliche Informationen zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie im Informationsblatt des DAAD.
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- Wie hoch ist ein PROMOS-Stipendium?
Eine PROMOS-Förderung beinhaltet i. d. R. eine länderabhängige monatliche Pauschale. Die Pauschalen sind für alle Mobilitätsarten gleich, die Förderdauer unterscheidet sich jedoch nach Länge und Art des Auslandsaufenthalts sowie nach Verfügbarkeit der Mittel. Je nach Bewerberlage und Budgetsituation kann zusätzlich zur Aufenthaltspauschale eine einmalige Mobilitätsrate, eine einmalige Kursgebührenpauschale (bei Sprach- oder Fachkursen) oder ein Zuschuss für Studiengebühren (bei Studienaufenthalten) gezahlt werden.
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- Wie lange kann mein Aufenthalt gefördert werden?
- Studienaufenthalt: 1 Monat bis max. 3 Monate
- Praktikum: 1 Monat bis max. 3 Monate
- Fachkurs (Summer School): Einen halben Monat (bei Aufenthalt bis 14 Tage) bis max. 1 Monat
- Sprachkurs: 1 Monat
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- Werden auch Studiengebühren vom PROMOS-Stipendium übernommen?
Nein, Studiengebühren werden nicht i. d. R. nicht durch das PROMOS-Programm übernommen. In Ausnahmefällen kann ggf. jedoch ein Zuschuss für Studiengebühren gezahlt werden.
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- Kann ich mich auch noch bewerben, wenn der zu fördernde Auslandsaufenthalt bereits abgeschlossen ist?
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist darf der Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen sein.
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- Welche Sprachnachweise werden für eine PROMOS-Bewerbung akzeptiert?
Für Englisch als Landes- bzw. Arbeitssprache werden folgende offizielle Sprachzertifikate anerkannt: TOEFL, IELTS, TOEIC, UNicert, Cambridge, DELE, DELF, PTE. Auch das Abiturzeugnis und andere während der Schulzeit erbrachte Nachweise können u. U. akzeptiert werden. Die individuelle Prüfung erfolgt durch das International Office.
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- Wie alt darf der Sprachnachweis sein?
Der Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als vier Jahre sein.
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- Welches Niveau muss der Sprachnachweis haben?
Der Nachweis ist an kein bestimmtes Niveau gebunden, allerdings fließen die bereits vorhandenen Sprachkenntnisse in die Bewertung Ihrer Bewerbung ein.
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- Muss das Gutachten von einer Professorin bzw. einem Professor erstellt werden?
Nein, das Gutachten kann auch von einer bzw. einem Lehrbeauftragten erstellt werden. Die Person sollte Sie nach Möglichkeit gut kennen und Ihre akademischen Leistungen einschätzen können.