Gründung der BHH
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) als staatliche Hochschule gegründet. Die BHH soll zur Gleichrangigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung beitragen. Durch die konsequente Verbindung von akademischer und beruflicher Bildung ist die neue Hochschule eine wertvolle Ergänzung der Hochschullandschaft in Hamburg.
Gründungsrat (1/2020–3/2022)
Der Gründungsrat stellte ein dem Hochschulrat und Hochschulsenat vergleichbares Organ dar und ersetzte diese Gremien in der Gründungsphase. Der Gründungsrat der BHH bestand aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und einem Vertreter der Schulbehörde ohne Stimmrecht. Fünf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bildeten eine professorale Mehrheit. Hinzu kamen Vertreterinnen und Vertreter der Partner der beruflichen Bildung.
Reihe hinten, v.l.: Armin Grams (Handelskammer Hamburg), Henning Albers (Handwerkskammer Hamburg), Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung), Prof. Dr. Dieter Euler (bis 01.04.2021, Nachfolger: Prof. Dr. Eckart Severing); Reihe Mitte, v.l.: Ansgar Klinger (Deutscher Gewerkschaftsbund), Prof. Dr. Julia Gillen (Universität Hannover), Prof. Dr. Susan Seeber (Universität Göttingen), Staatsrat Rainer Schulz; Reihe vorne, v.l.: Doris Wenzel-O'Connor (bis 31.03.20, Nachfolgerin: Fabienne Seyd, UV Nord), Bildungssenator Ties Rabe, Prof. Dr. Ursula Bylinski (FH Münster) (Fotograf: Roland Magunia)
Der Gründungsrat der BHH setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen
- Vorsitzende: Prof. Dr. Julia Gillen (Universität Hannover)
- Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Eckart Severing (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
- Henning Albers (Handwerkskammer Hamburg)
- Prof. Dr. Ursula Bylinski (FH Münster)
- Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung)
- Armin Grams (Handelskammer Hamburg)
- Ansgar Klinger (DGB)
- Prof. Dr. Susan Seeber (Universität Göttingen)
- Fabienne Seyd (UV Nord)
- Beratendes Mitglied: Rainer Schulz, Staatsrat der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Projektphase und Projektteam (2018–2020/21)
Der Staatsrat der Behörde für Schule und Berufsbildung hat per Einsetzungsverfügung zum 5. Juli 2018 mit Laufzeit bis spätestens 31. Juli 2021 ein Projektteam eingesetzt, das mit Unterstützung von Expertinnen und Experten aus dem beruflichen wie hochschulischen Bereich Festlegungen von Profil, Lehrangebot und Struktur der neuen Hochschule erarbeitet hat. Das Projekt wurde am Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) angesiedelt. Seit der Gründung der BHH zum 1. Januar 2020 entsteht parallel die eigentliche Hochschulstruktur; Projekt und Hochschule haben in einer Übergangsphase eng zusammengearbeitet.
Hochschule nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG)
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 20. November 2019 die Errichtung der Beruflichen Hochschule Hamburg beschlossen (Drucksache 21/17964). Die Hochschule wird nach Maßgabe des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) gegründet. Die BHH wird das Know-how der beruflichen Bildung systematisch nutzen und Kooperationen mit anderen hochschulischen Einrichtungen pflegen. Auf diese Weise ist die BHH ein sichtbares Bindeglied zwischen beruflicher und akademischer Bildung in Hamburg.
Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Gemäß § 2 Abs. 3 HmbHG wird zwischen der BHH und der BSB eine Ziel- und Leistungsvereinbarung geschlossen. In ihr wird der verbindliche Rahmen vereinbart, innerhalb dessen die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die BSB, ihre Träger- und Zuwendungsgeberverantwortung wahrnimmt und das Aufgabenspektrum der BHH unter Beachtung der für Hochschulen vorgesehenen Eigenständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 3 GG dokumentiert.