Handbuch für Unternehmen KMU
Willkommen an der BHH
Liebe Unternehmensvertreterinnen, liebe Unternehmensvertreter,
wir freuen uns, Sie als Kooperationsunternehmen an der BHH zu begrüßen.
Mit der Entscheidung, Ihre Nachwuchskräfte für ein Studium im Bereich BWL – Management für kleine und mittlere Unternehmen („BWL-KMU) an der BHH anzumelden, haben Sie sich für ein besonderes und zudem innovatives Konzept zur Qualifizierung entschieden. Neben der Ausbildung in einem handwerklichen oder gewerblich-technischen Berufsfeld oder der Ausbildung für Kaufleute für Büromanagement erlernen Ihre Auszubildenden/Studierenden ebenso das nötige Wissen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre.
In dem Studiengang werden die drei Lernorte auf unterschiedlichste Weise berücksichtigt. So werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ausbildungsabschlusses für das Studium anerkannt. Die Studierenden werden auf ihrem Weg zum Erreichen der Lernziele begleitet und erlangen neben der nötigen beruflichen Handlungskompetenz eine akademische Qualifikation. Somit besteht die Chance, zukünftige Fach- und/oder Führungskräfte auszubilden. …
Neben den Grundlagenfächern der BWL sind viele Module speziell auf den Bedarf der kleineren und mittleren Unternehmen entwickelt worden. Hierzu zählen insbesondere die Themen des Strategischen Managements, des Innovationsmanagements oder auch der Unternehmensnachfolge. Weiterhin sind die Module des Transfers der Praxiserfahrungen und die Bachelor-Arbeiten sind wichtige Säulen des Studiums, weil sie sich intensiv mit konkreten Fragestellungen aus „Ihrem“ Lernort, dem Unternehmen, auseinandersetzen.
Die Zusammenarbeit der Lernorte führt zu einem hohen, aber gut zu managenden Komplexitätsgrad in vielen organisatorischen Prozessen. Die BHH und damit noch viele Abläufe und Prozesse befinden sich in der Aufbauphase. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir noch nicht auf alle Fragen von Ihnen eine Antwort haben.
Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen eine erste Orientierung für die Organisation und die Abläufe an der BHH geben.
Dazu zählen operative Fragestellungen wie zum Beispiel nach der richtigen Ansprechpartnerin oder dem richtigen Ansprechpartner oder dem Vorgehen, wenn eine Studentin bzw. ein Student am Prüfungstag erkrankt ist.
Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Anregungen oder Fragen haben. Auch kritische Hinweise hören wir nicht ungern, sind sie doch eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Programme und der BHH. Wir freuen uns auf Ihren Input und darauf, die BHH gemeinsam mit Ihnen weiterzuentwickeln.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski
Vizepräsident für Studium und Lehre
Einleitung
Auf der Basis von Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung verfolgt die 2020 gegründete Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ein innovatives Konzept zur Verzahnung von Ausbildung und Studium.
Die Studierenden an der BHH sind zugleich Auszubildende und erwerben das Beste aus drei Welten: anspruchsvolle praktische Fertigkeiten im Ausbildungsunternehmen, breites Wissen über das jeweilige Berufsfeld in der Berufsschule und akademische Kompetenzen für das Berufsfeld in der Hochschule.
Die studienintegrierende Ausbildung (siA) ermöglicht zwei Abschlüsse in nur vier Jahren: Ausbildungsabschluss und Bachelor. Das Arbeitspensum orientiert sich an der Fünf-Tage-Woche und die Studierenden erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung.
In den ersten 18 Monaten an der BHH können die Studierenden anhand ihrer gewonnenen Erfahrungen und begleitet durch ein Coaching die Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg überprüfen.
Die BHH bietet unterschiedliche Kombination aus Ausbildung und Bachelor-Studium an:
Der kaufmännische Bereich verbindet die Ausbildungsberufe für Industriekaufleute, Bankkaufleute und Kaufleute für Marketingkommunikation mit einem BWL-Studium des entsprechenden Schwerpunktes. Die Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker wird mit dem Studium Informatik verknüpft. Diese vier siA-Bildungsgänge zeichnen sich durch die inhaltliche und curriculare Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsschulen aus, wodurch sich die bildungspolitische Neuheit und Besonderheit ausdrückt. Der fünfte Bildungsgang kombiniert handwerkliche und gewerblich-technische Ausbildungsberufe oder die Ausbildung für Kaufleute im Büromanagement mit einem Studium BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen. Schwerpunkt hier ist die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte, auch unter dem Aspekt der Unternehmensnachfolge.
Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Anckelmannstraße 10
20537 Hamburg
2. Etage des Gebäudes 11
Die BHH ist auf dem Campus der Beruflichen Schule Anckelmannstraße (BS01) sowie die Beruflichen Schule für Wirtschaft und Handel Hamburg-Mitte (BS02) verortet.
Ein neuer Campus auf dem Gelände Brekelbaums Park, unmittelbar gegenüber vom jetzigen Standort, ist in Planung. Dort entsteht ein künftiger Berufs- und Hochschulcampus als gemeinsamer Standort – und als sichtbares Bindeglied zwischen beruflicher und akademischer Bildung – für die BHH und die Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik (BS09). Dieser soll im Q1 2026 fertig gestellt sein.
Hier finden Sie das Unternehmenshandbuch der siA (studienintegrierten Ausbildung)
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
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- E-Mail: insa.sjurts@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-100
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- E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-102
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- E-Mail: damon.dolatabadi@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-101
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem Bereich Unternehmenskooperation sind für Sie, unsere Kooperationsunternehmen die ersten Ansprechpersonen zu allen inhaltlichen, vertraglichen und organisatorischen Fragen rund um die studienintegrierende Ausbildung (siA) an der BHH.
Hierbei ist Winnie Werkmeister insbesondere für die Kooperation mit Unternehmen folgender Bereiche zuständig:
- Studium BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
- Studium BWL – Industrielles Management
- Studium BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
- Studium Informatik
Winnie Werkmeister erreichen Sie unter:
- E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-195
Klaas Rothenburg betreut maßgeblich die Unternehmen, die im handwerklich und gewerblich-technischen Bereich ausbilden und diese Ausbildung mit einem BWL-Studium (Studiengang BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen) kombinieren möchten.
Klaas Rothenburg erreichen Sie:
- E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-140
Jeden Donnerstag von 09.45 bis 10.45 Uhr wird von der Unternehmenskooperation eine persönliche Beratung per Videochat angeboten.
Link zum Videochat: https://bhh.hamburg.de/kooperationsunternehmen-werden/
Das Students Office ist insbesondere für die Studierenden die erste Anlaufstelle. Es ist ansprechbar bei Fragen zur Immatrikulation und Rückmeldungen, den Stundenplänen und bei Krankmeldungen.
Sie finden das Students Office in der Anckelmannstraße 10, 20537 Hamburg, im 3. Stock des Gebäudes 11, im Raum 11.02.03.
Die Mitarbeiterinnen des Students Offices sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar. In den Hamburger Schulferien können die Öffnungszeiten variieren.
- E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-155
- E-Mail: studienberatung@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-199
- E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-102
- E-Mail: sabine.mauermann@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-150
Jeder der fünf Studiengänge der BHH hat eine Studiengangsverantwortliche bzw. einen Studiengangsverantwortlichen. Wesentliche Aufgaben der Studiengangsverantwortlichen sind die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs und die Weiterentwicklung der Curricula innerhalb der Leitplanken und in Abstimmung mit benachbarten Bildungsgängen.
BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Prof. Dr. Uwe Schaumann
- E-Mail: uwe.schaumann@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 /428 791-163
BWL – Bank und Finanzwirtschaft
Prof. Dr. Sebastian Lang
- E-Mail sebastian.lang@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-161
BWL – Industrielles Management
Prof. Dr. Michael Heins
- E-Mail: michael.heins@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-165
BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Prof. Dr. Jenni Schietzel-Kalkbrenner
- E-Mail: jenni.schietzelkalkbrenner@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-164
Informatik
Prof. Dr. Henning Klaffke
- E-Mail: henning.klaffke@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-162
Alle Bildungsgänge an der BHH folgen dem Modell der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Das heißt, Lernende sind Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag – und besuchen somit die für den Ausbildungsberuf zuständige Berufsschule – und sie sind zugleich eingeschriebene Studierende an der Beruflichen Hochschule.
Am Bildungsgang „BWL-KMU“ nehmen Auszubildende/Studierende unterschiedlichster Ausbildungsberufe aus dem handwerklichen und gewerblich-technischem Bereich oder der Ausbildung für Kaufleute im Büromanagement teil. An den jeweiligen Berufsschulen erhalten die Auszubildenden vertiefende Kenntnisse in Theorie und Praxis. Hier wird der Blick auf das jeweilige Berufsfeld auch über die Grenzen des eigenen Ausbildungsbetriebs hinaus erweitert. An der BHH kommen alle Auszubildende als Studierende zusammen und gehen in den Austausch über die Grenzen des eigenen Berufsfelds hinaus.
Die Anmeldung an den entsprechenden Berufsschulen erfolgt weiterhin regulär über Sie als Kooperationsunternehmen.
Link zu den Gremien der BHH finden Sie hier
Der AStA ist ein selbstverwaltetes Organ und vertritt die Interessen der Studierenden der Hochschule. Er kümmert sich um die Angelegenheiten der Hochschulpolitik, aber auch um soziale Fragen und das kulturelle Angebot einer Hochschule. Er entscheidet z.B. darüber, ob das Semesterticket für die Studierenden der BHH eingeführt wird.
Eine Übersicht der aktuellen studentischen Vertreterinnen und Vertreter findet sich hier: BHH AStA - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH
Der AStA ist per E-Mail über das Funktionspostfach asta@bhh.de zu erreichen.
Die Lehre an der BHH wird von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, Lehrenden der Berufsschulen und Lehrbeauftragten durchgeführt.
Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski.
Zu den Gremien der Hochschule zählen der Hochschulsenat und der Hochschulrat. Dem Hochschulsenat gehören sieben Mitglieder an:
- vier Mitglieder der Gruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- ein Mitglied der Gruppe Studierende,
- ein Mitglied der Gruppe akademisches Personal,
- ein Mitglied der Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVP).
Als beratende Mitglieder nehmen des Weiteren
- die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende bzw. Vorsitzender
- die Vizepräsidentin/der Vizepräsident
- die Kanzlerin/der Kanzler
- die Gleichstellungsbeauftragten
an den Sitzungen des Hochschulsenates teil.
Die Aufgaben des BHH-Hochschulsenates ergeben sich aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG). Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,
- Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- Beschlussfassung über
- Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten,
- die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung (im Einvernehmen mit dem Hochschulrat),
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung über Berufungsvorschläge und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen Frauenförderplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten sowie Wahl der oder des Behindertenbeauftragten,
- Stellungnahmen zu
- Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- den Wirtschaftsplänen,
- den Gebührensatzungen,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums.
Anfang 2022 hat sich das zweite wichtige Organ der Hochschule, der Hochschulrat, konstituiert. Der BHH-Hochschulrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
- vier Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik, die nicht der zuständigen Behörde angehören,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Handwerkskammer Hamburg,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Handelskammer Hamburg,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Wirtschaft,
- eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter.
Hinzu kommt als neuntes Mitglied eine Person, die von den acht bereits berufenen Hochschulratsmitgliedern selbst bestimmt wird.
Die Aufgaben des Hochschulrats ergeben sich aus § 84 HmbHG, hierzu gehören u.a.:
- Bestätigung der Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
- Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- Genehmigung der Grundordnung und der Satzung über Qualitätsbewertungsverfahren,
- Beschlussfassung über
- die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung (im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat)
- über die Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Genehmigung der Wirtschaftspläne,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums,
- Beratung über den Jahresabschluss der Hochschule,
- Stellungnahme zur Gewährung von Leistungsbezügen an Mitglieder des Hochschulpräsidiums.
Vertragswerke
Vertragsmuster und Vorlagen finden Sie hier
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und BHH ist eine Kooperationsvereinbarung. In § 5 Absatz 1 dieser Vereinbarung sind die notwendigen Verträge zwischen Unternehmen und Auszubildenden/Studierenden geregelt. Diese umfassen einen regelhaften Berufsausbildungsvertrag, einen ergänzenden Studienvertrag sowie einen separaten Beschäftigungsvertrag nach Ende der Berufsausbildung bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Grundlage für das Studium an der BHH ist unter anderen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen schließt. Hierbei handelt es sich um einen Berufsausbildungsvertrag, der zum einen bei der entsprechenden Kammer eingetragen ist und zum anderen ggf. die notwendige Verkürzung der Ausbildungszeit umfasst.
Im Regelfall beginnen Ausbildung (01.08. oder 01.09. eines Jahres) und Studium (01.09. desselben Jahres) parallel. Hiermit verbunden ist die Verkürzung der Laufzeit der Ausbildung auf 2,5 Jahre. Unter anderem durch die Anrechnung von 11 Leistungspunkten für das Studium nach Abschluss der Ausbildung, müssen 2,5 Jahre Ausbildung und Studium gemeinsam laufen.
Entsprechend der untenstehenden Darstellung kann die Ausbildung jedoch bereits vor dem Beginn des Studiums aufgenommen worden sein. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Laufzeit des Ausbildungsvertrags.
Unternehmen und Interessierte schließen neben dem regelhaften Berufsausbildungsvertrag einen Studienvertrag für die vier Studienjahre an der BHH.
Die BHH stellt Ihnen dafür einen Musterstudienvertrag zur Verfügung, der grundsätzlich genutzt werden sollte. Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden Sie hier: https://bhh.hamburg.de/unterlagen-fuer-unternehmen/
Für die Zeit nach der Ausbildung muss mit der Studentin bzw. dem Studenten ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden. Die abschließende Phase ist Bestandteil des verzahnten Studiums und bedarf daher der Anbindung an das Unternehmen. Zugleich sind der Ausbildungsvertrag und das damit verbundene Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss der Ausbildung beendet. An dieser Stelle schließt der notwendige Beschäftigungsvertrag an.
Das anschließende Beschäftigungsverhältnis ergibt sich aus §5 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung sowie §2 Absatz 5 des Studienvertrags.
Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Neben einer vertraglichen Vorlage zu diesem Vertrag, findet sich ebenso eine Handreichung der BHH hierzu, unter dem obigen Link. Erarbeitet ist, welche vertraglichen Konstrukte sich besser oder schlechter für diesen Vertrag eignen bzw. welche Inhalte notwendiger Bestandteil eines solchen Vertrags sind.
Im Rahmen der studienintegrierten Ausbildung werden auch Leistungspunkte für das Studium über die betriebliche Praxis erbracht. Die Erbringung von Studienleistungen im Unternehmen im Rahmen der Studiengänge erfordert (mindestens) eine akademische Ansprechperson im Partnerunternehmen.
Die Aufgaben sind: Begleitung der Studierenden bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit, Unterstützung bei der Themenfindung, unternehmensseitige Ansprechperson bei der Erstellung der Arbeiten bzw. Projekte etc. und Ansprechperson für die BHH bei fachlich-inhaltlichen Fragen, insbesondere bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit.
Die akademische Ansprechperson muss über eine Qualifikation auf DQR 6-Niveau (BA-Abschluss oder Äquivalent) verfügen.
Bei der Anmeldung durch das Unternehmen wird im Anmeldebogen auch die akademische Ansprechperson im Unternehmen benannt.
Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Rahmenbedingungen
Im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert die Studentin / der Student sein/ihr Studium in Präsenzzeiten und für die Vor- und Nachbereitung im Selbststudium. Der jeweilige zeitliche Anteil des Selbststudiums ist in den Modulbeschreibungen definiert.
Bei einem Modul mit sechs Leistungspunkten beträgt der zeitliche Umfang 150 Arbeitsstunden. Die BHH legt für einen Leistungspunkt 25 Arbeitsstunden zugrunde. Es werden im Schnitt 50 Stunden in Präsenz abgehalten und 100 Stunden finden im Selbststudium statt. Bei den Berufsschulmodulen kann diese Aufteilung abweichen.
Die Stunden für das Selbststudium planen die Studierenden eigenverantwortlich, wobei das Pensum auf alle drei Lernorte verteilt wird.
In der Regel wird in den Unternehmensphasen für die Vor- und Nachbereitung der Theoriemodule kein Zeitfenster für das Selbststudium innerhalb der Arbeitszeit erforderlich sein.
Anders gestaltet es sich jedoch im Rahmen der Erstellung der Arbeiten im Modul "Validierung von Praxiserfahrungen" sowie der Bachelor-Arbeit. Hier wird im Rahmen des Curriculums jeweils ein Anteil von 9 - 10 Leistungspunkten aus der Praxiszeit angerechnet, sodass auch ein entsprechender Zeitaufwand im Unternehmen eingeplant werden sollte.
Da die zu bearbeitenden Themen einen sehr konkreten Bezug zu aktuellen Tätigkeiten der Studierenden aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass durch Möglichketen der Themenbearbeitung bereits eine gute Unterstützung des Selbststudiums vorliegt.
Die BHH ist eine öffentliche Hochschule und es gibt keine Studiengebühren, weder für Unternehmen noch für Studierende.
Der AStA hat die Höhe des im HmbHG geregelten Beitrags zur Studierendenvertretung festgesetzt. Der Semesterbeitrag der Studierenden setzt sich voraussichtlich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen (Stand 16.01.2024):
- 50 Euro Verwaltungskostenpauschale (§ 6 a Absatz 1 Satz 3 HmbHG)
- 15 Euro für den Beitrag zur Studierendenvertretung (§ 101 Absatz 1 HmbHG)
- Zudem ist ein Beitrag für das Studierendenwerk zu zahlen. Dieser liegt aktuell bei 85,00 Euro pro Semester. (Stand August 2024)
Der Beitrag ist grundsätzlich durch die Studierenden zu erbringen.
Die BHH bietet den Kooperationsunternehmen an, auf der BHH-Webseite mit Logo aufgenommen zu werden. Sowohl auf der allgemeinen Seite der Kooperationsunternehmen Unsere Kooperationsunternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
als auch auf der Seite des Bildungsgangs Handwerkliche und gewerblich-technische Berufe mit BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen.
Hierfür wird bei den Unternehmen Folgendes im Vorfeld abgefragt:
- „Lassen Sie uns gerne Ihr Logo zukommen. (Ideal wäre das folgende Format: eine Bilddatei mit transparentem Hintergrund, die sich in der Größe ohne Qualitätsverlust verändern bzw. skalieren lässt (Vektorgrafik), zum Beispiel als SVG-Datei (Scalable Vector Graphics. Sofern keine Vektorgrafik vorliegt, gerne eine PNG-Datei (Portable Network Graphics) in hoher Auflösung).“
- „Wir können von unserer Webseite auf Ihre Stellenanzeige verlinken. Bitte schicken Sie uns hierfür den entsprechenden Link, wenn Sie Interesse haben.
Und wenn Sie mit dem neuen Studienmodell auf Ihrer Website werben möchten, wir stellen Ihnen gerne unser Logo zur Verfügung.“
Die Lehrveranstaltungen der BHH finden zum Teil nachmittags statt. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass sich einzelne Seminarnachmittage im KMU-Studiengang mit den Randstunden des Berufsschulunterrichts überschneiden.
Für diesen Fall können Sie einen generellen Antrag auf „Freistellung vom Berufsschulunterricht für die Seminarnachmittage“ bei Ihrer zuständigen Berufsschule stellen.
Die Fehlstunden, die Ihrer Auszubildenden bzw. Ihrem Auszubildenden durch die Teilnahme an dem Seminarnachmittagsveranstaltungen entstehen, werden dann nicht als Fehlzeiten gezählt und somit auch nicht im Berufsschulzeugnis ausgewiesen.
Weitere Infos und den Antrag als Vorlage finden Sie hier: https://bhh.hamburg.de/unterlagen-fuer-unternehmen/
Verzahnung der Lernorte
Im Rahmen des Capstone-Projekts wird eine komplexe betriebliche Problemstellung auf der Grundlage der bis dahin im Studium vermittelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen anwendungsorientiert und möglichst multidisziplinär bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in Studierenden-Teams.
Die Studienpläne sehen für jedes Jahr das Modul "Validierung von Praxiserfahrungen" vor. Diese Module weisen einen Umfang von 9 bzw. 10 Leistungspunkten aus. Davon werden jeweils acht Leistungspunkte (also zwei Drittel des Arbeitspensums der Studierenden) dem Lernort Unternehmen zugewiesen.
In diesen Modulen analysieren und reflektieren die Studierenden ihre betrieblichen Praxiserfahrungen und leiten weiterführende Fragestellungen ab, die mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden.
Da ein Großteil des Workloads als Selbststudium auf die Praxiszeit entfällt, gehen wir davon aus, dass die Studierenden ausreichend Gelegenheit erhalten, in der Unternehmenshase die anfallenden Arbeiten des Moduls "Validierung von Praxiserfahrungen" zu erstellen. Zudem können Sie Ihre Studierenden unterstützen, indem der zuständige Ansprechperson von den Studierenden angesprochen werden kann und die Studierenden den Zugang zu benötigten Informationen erhalten. Hinweis: Die Arbeiten für das Modul "Validierung von Praxiserfahrungen" können mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden. Damit ist gewährleistet, dass keine betrieblichen Informationen oder Interna veröffentlicht werden oder nach außen dringen, sondern nur von Personen eingesehen werden können, die mit der Bewertung der Leistung der Praxistransferarbeit zu tun haben.
Im vierten Studienjahr fertigen die Studierenden ihre Bachelorarbeit an. Im Rahmen dieser Arbeit stellt sich ihnen die Aufgabe eine anwendungsorientierte Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen, wobei die Bearbeitung während einer Zeit von acht Wochen in der Praxisphase und während vier Wochen in der Theoriephase der BHH stattfindet. Für die ersten acht Wochen in der Unternehmenszeit sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit der Studentin bzw. dem Student für die Erstellung entsprechende Zeitfenster eingeräumt werden. Eine komplette Freistellung von betrieblichen Arbeitsverpflichtungen wird nicht erforderlich sein.
Zudem wird Ihre Studentin bzw. Ihr Student bereits im Vorwege auf der Suche nach geeigneten Themen sein. Bitte unterstützen Sie hier auch bei dem erforderlichen Zugang zu Informationen und binden insbesondere die/den bei Ihnen vorgesehene(n) akademische Ansprechperson (s. § 5 Kooperationsvertrag) ein. Auch diese Arbeit kann mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Derzeit befindet sich die BHH im Aufbau und hat begonnen, eine Internationalisierungsstrategie, mit dem Ziel Auslandsaufenthalte im letzten Studienjahr zu ermöglichen, zu entwickeln.
Konkret wurden bereits erste Kontakte mit ausländischen Universitäten aufgenommen und wir bemühen uns derzeit, qualitativ hochwertige, passende und zeitlich umsetzbare Studienmöglichkeiten zu planen, zu entwickeln und zu organisieren.
Unabhängig von zukünftigen Angeboten der Hochschule können Sie im Unternehmen überlegen, ob Sie Auslandsaufenthalte für Ihre Studierenden etwa bei Auslandsniederlassungen, Kooperationspartnern oder anderen Netzwerkunternehmen, innerhalb der Unternehmensphasen ermöglichen können.
Voraussetzung für die Immatrikulation an der BHH
Die Bewerbung für eine studienintegrierende Ausbildung an der BHH erfolgt direkt bei Ihnen als Kooperationsunternehmen. Sobald die Ausbildungsverträge abgeschlossen sind, erfolgen die Anmeldung von Ihnen:
- bei der Berufsschule,
- bei der entsprechenden Kammer und
- bei uns an der BHH.
Die BHH Muster-Studienverträge für die BHH können Sie sich von unserer Webseite herunterladen oder unsere Ansprechpersonen der Unternehmenskooperation Winnie Werkmeister oder Klaas Rothenburg senden Ihnen diese zu. Bitte geben Sie im Anmeldebogen für die BHH auch die akademische Ansprechperson und den bzw. die Betreuer*in für die Studierenden an.
Wenn Sie in den BHH-Studienvertrag Veränderungen integrieren möchten, sprechen Sie uns dazu bitte an, damit wir diese gemeinsam anpassen können.
Für eine Anmeldung an der BHH senden Sie uns bitte den Anmeldebogen zu. Alle weiteren Dokumente holt unser Studierendenservice direkt bei den Studieninteressierten ein.
Im Regelfall dürfen Schülerinnen/Schüler die Hamburger Berufsschulen nur besuchen, wenn deren Ausbildungsbetrieb seinen Unternehmenssitz in Hamburg hat. Wenn Sie als Unternehmen aus einem anderen Bundesland mit der BHH kooperieren möchten, müssen Sie für die Auszubildende/den Auszubildenden einen Gastschulantrag stellen, damit sie bzw. er die entsprechende Hamburger Berufsschule besuchen darf. Dieser Gastschulantrag muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden, d.h. bei der Behörde des Bundeslandes, in dem das Ausbildungsunternehmen ansässig ist. In der Regel läuft dieser Prozess im Fall der studienintegrierten Ausbildung an der BHH reibungslos ab.
Für Fragen zum Gastschulantrag stehen Ihnen gerne Winnie Werkmeister und Klaas Rothenburg aus dem Bereich Unternehmenskooperation zur Verfügung:
- Winnie Werkmeister
E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-195
- Klaas Rothenburg
E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-140
An der BHH kann immatrikuliert werden, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG).
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Laufzeit des Ausbildungsvertrags unter dem Aspekt Berufsausbildungsvertrag. Im Studiengang KMU ergibt sich durch die flexiblere Verbindung von Studium und Ausbildung die Möglichkeit, mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife in die Ausbildung zu starten und nachgelagert das Studium aufzunehmen. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.
Zusätzlich setzt die Immatrikulation an der BHH einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie einen zwischen Unternehmen und Studentin/Student abgeschlossenen Studienvertrag voraus.
Der Immatrikulationsantrag ist mit allen Unterlagen und Nachweisen über das Erfüllen der Immatrikulationsvoraussetzungen bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen. Wird die Frist aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt, kann im Einzelfall eine Nachfrist in Abstimmung mit dem kooperierenden Unternehmen und der Berufsschule gesetzt werden. Ab dem ersten November des Studienjahres ist eine Antragstellung ausgeschlossen.
In der Immatrikulationsordnung (§ 3, Abs. 3) sind zugleich die notwendigen Nachweise bzw. Voraussetzungen zur erfolgreichen Immatrikulation aufgeführt. Die jeweils aktuelle Version findet sich hier unter dem Element „Studium und Lehre“ unter „Allgemeine Satzungen Studium und Lehre“, siehe
Nach dem wir von Ihnen den Anmeldebogen erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Erhalt. Zudem senden wir der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Begrüßungsemail mit einem Registrierungslink sowie einem Merkblatt zu. Auf diesem Merkblatt sind alle Schritte, die für die Immatrikulation bei uns notwendig sind, ausführlich aufgeführt. Da wir unseren Bewerbungsprozess ausschließlich online abbilden, startet der Immatrikulationsprozess mit der Onlineregistrierung. Bis auf den postalisch einzureichenden beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, werden alle anderen Dokumente sowie das Foto, direkt in unserem digitalen Bewerberportal hochgeladen.
Bei minderjährigen Bewerbern/Bewerberinnen verschicken wir im Vorfeld per E-Mail noch eine Einverständniserklärung, die uns die Sorgeberechtigten unterschreiben und zurücksenden.
Weiterhin werden die künftigen Studierenden gebeten, ihre Krankenkasse zu informieren, dass sie bei uns studieren und uns auch die Krankenkassendaten zu übermitteln.
Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die bereits studiert haben, fordern wir eine Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. eine Unbedenklichkeitserklärung an. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der angestrebte Studiengang artverwandt oder artgleich mit dem vorherigen Studiengang ist.
Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss uns die Hochschulzugangsberechtigung übersetzt und beglaubigt zur Verfügung gestellt werden. Die BHH prüft dann, inwieweit die formale Zulassungsfähigkeit vorliegt. Für die Zulassung an der BHH ist es zudem erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber die Studierfähigkeit in deutscher Sprache nachweist. Als Nachweis können wir verschiedene Zertifikate anerkennen, bitte sprechen Sie uns an.
Die Zahlung des zur Immatrikulation fälligen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 50 Euro pro Semester( vgl. § 6a HmbHG), der Beitrag für die Selbstverwaltung der Studierendenschaft sowie Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks sind rechtzeitig vor Beginn des Semesters von den Studierenden zu entrichten.
Alle BHH-Studenten werden automatisch rückgemeldet, sobald der Semesterbeitrag entrichtet wurde.
Die Studierenden der BHH müssen sich auch vor Beginn eines jeden Folgesemesters:
- im Sommersemester bis spätestens zum 1.02.
- im Wintersemester bis spätestens 1.08.
des jeweiligen Jahres fristgerecht zum Fortsetzen des Studiums rückmelden.
Dieser Rückmeldeprozess wird über unser BHH Campus-Managementsystem, unser sogenannten „Community“ abgebildet.
Zum Rückmeldeprozess gehört auch die fristgemäße Bezahlung der Beiträge bis spätestens einer Woche vor Beginn des Folgesemesters.
Nach ordnungsgemäßer Rückmeldung, also sobald uns die Rückmeldebestätigung des Studenten bzw. der Studentin und die Zahlungseingänge vorliegen, ist es den Studierenden möglich, in der „Community“, in ihren Profilen unter „Dokumente“, sich ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung herunterzuladen.
Wer aus nicht zu vertretenden Gründen die Rückmeldung im vorgesehenen Zeitraum versäumt hat, erhält auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist. Nach Ablauf von fünf Wochen nach Semesterbeginn ist eine Rückmeldung ausgeschlossen.
Unter Exmatrikulation wird der Vorgang verstanden, mit dem das Studium an der Hochschule endet und die Studierenden ihren Status „Studentin bzw. Student“ verlieren. Sie bzw. er ist dann nicht mehr Mitglied der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes.
Exmatrikulationsgründe sind im Hamburger Hochschulgesetz und der BHH-Immatrikulationsordnung aufgelistet.
Die häufigsten Gründe für die Exmatrikulation sind:
- Häufigster Grund für die Exmatrikulation ist natürlich das Bestehen des Studiums.
- Exmatrikulation nach endgültigem Nicht-Bestehen eines Moduls
- vorzeitige Beendigung, z. B. durch Kündigung des Studienvertrags den Studenten/die Studentin oder das Unternehmen
Sofern die Studierenden sich entscheiden, das Studium nicht weiterzuführen, unabhängig davon, ob die Ausbildung fortgesetzt wird, bitten wir Sie als unser Kooperationsunternehmen uns darüber zu informieren. Bitte denken Sie auch daran, die Berufsschule zu informieren.
Wenn Sie den Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag mit der Studentin, dem Studenten beenden, bitten wir Sie eine Bescheinigung an unsere Ansprechperson im Students Office zu senden.
Wenn wir alle notwendigen Dokumente für die Exmatrikulation der Studentin bzw. des Studenten erhalten haben, endet das Studium bei uns zum Ende des Semesters.
Studienbetrieb
Der Studienbetrieb findet an der BHH und den beteiligten Berufsschulen statt.
Ansprechpersonen für die organisatorischen und administrativen Fragen der Studierenden sind die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Students Office der BHH.
Erreichbar unter der E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
Die Phasenplanung ist die Planungsgrundlage der Berufsschulen und der BHH. Hier werden die Zeiten für die Unternehmens-, Berufsschul- und BHH-Phasen auf- und zusammengeführt.
Die aktuellen Phasenpläne finden Sie hier:
- BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Phasenplanung BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung BWL - Management von kleinen und mittleren Unternehmen (2. Jahrgang 2022 bis 26)
Phasenplanung BWL - Management von kleinen und mittleren Unternehmen (3. Jahrgang 2023 bis 27)
Phasenplanung BWL - Management von kleinen und mittleren Unternehmen (4. Jahrgang 2024 bis 28)
Die Studierenden sollten ihren Urlaub so planen, dass keine Seminarnachmittage betroffen sind.
Stundenpläne, Informationen rund um Prüfungen (Noten, Prüfungstermine, Abgabetermine), Studierendenhandbücher, Phasenpläne finden die Studierenden auf dem Studierendenportal/Campus-Managementtool der BHH.
Aktuelle Informationen werden per Mail kommuniziert.
Lerninhalte und Materialien werden über eine Lernplattform weitergegeben.
Vor jedem Semesterbeginn liegt der Prüfungsplan für das gesamte Semester vor. Er enthält alle Hochschulprüfungen, inklusive der Termine für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Jahrgang 21 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen WiSe_24/25
Jahrgang 22 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen_WiSe_24/25
Jahrgang 23 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen WiSe_24/25
Jahrgang 24 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen WiSe_24/25
Hinweis: Die Studierenden sind automatisch zu allen (Pflicht-)Veranstaltungen und Prüfungen angemeldet. Dadurch kann organisatorisch sichergestellt werden (sofern die Studierenden die Prüfungen im Rahmen der regulär vorgesehenen drei Prüfungsversuche je Modul bestehen), dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
Für die Anwesenheitspflicht gelten an der Hochschule und der Berufsschule abweichende Regelungen. Während der Besuch der Berufsschulveranstaltungen verpflichtend ist, besteht aus hochschulrechtlicher Sicht keine Anwesenheitspflicht für die Hochschulmodule. Allerdings ist eine Teilnahme an den Veranstaltungen der BHH im Studienvertrag geregelt. (z.B. § 6(1) Nr.2).
Bei Prüfungen gilt die Studentin bzw. der Student nur als entschuldigt abwesend, wenn im Krankheitsfall die Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Die Vorlage dazu finden die Studierenden als Download im Studierendenportal der BHH.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, die Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Nach dem Einreichen des Attests entscheidet die oder der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses, ob das Attest anerkannt wird. Sofern dies der Fall ist, kann die Studentin, der Student den nächsten Prüfungstermin wahrnehmen und der verpasste Termin wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Zur Ergänzung der Lehrveranstaltungen verwendet die BHH die Lernplattform - LMS Lernen Hamburg auf Basis der Software Moodle. Sie ermöglicht den Zugriff auf Inhalte und Materialien der Lehrveranstaltungen und die Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden.
Die BHH kooperiert mit der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg). Alle Studierenden der BHH erhalten einen Bibliotheksausweis für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB). Eine Registrierung als Nutzerin bzw. Nutzer wird vom Students Office veranlasst. Eine Abholmöglichkeit für vorbestellte Bücher sowie ein Online-Terminal an der BHH sind auf dem Campus der Anckelmannstraße eingerichtet.
Datenbanken, zu denen wir über den SUB-Bibliothekszugang Zugriff haben:
Was: | Zu beachten: |
alle Springer-E-Books ab 2022 (BHH ist Lizenznehmer im Lizenzvertrag der SUB) | - |
Springers deutschsprachige Pakete „Wirtschaftswissenschaften” & “Technik & Informatik” 2018, 2019, 2020 & 2021 | Zusatzlizenz für die BHH zu den Springer-E-Books ab 2022
|
Springer-Zeitschriften | Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags |
De Gruyter-E-Books
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Gesamtbestand bis 31.03.25, danach Auswahl bestimmter Titel |
E-Zeitschiften von Wiley
|
Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags. |
E-Zeitschriften von Elsevier | Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags. |
E-Zeitschriften zum Thema Philologien von John Benjamins Online Journal Collection | 88 Stück |
E-Lehrbücher Pearson Studium | Zugriff auf komplette Pearson-eLibrary mit allen deutschsprachigen Lehrbüchern |
Die Studierenden der BHH können am Hochschulsport der Freien Hansestadt Hamburg teilnehmen. Sie haben über die Homepage des Hochschulsports Hamburg die Möglichkeit, sich zu Kursen anzumelden und Mitgliedskarten zu erwerben.
Die Studierenden der BHH können am Hochschulsport der Freien Hansestadt Hamburg teilnehmen. Sie haben über die Homepage des Hochschulsports Hamburg die Möglichkeit, sich zu Kursen anzumelden und Mitgliedskarten zu erwerben.
Wie bringe ich mich als Unternehmen ein
Die Verzahnung der drei Lernorte (Unternehmen, Hochschule, Berufsschule) ist ein zentrales Element der studienintegrierenden Ausbildung (siA).
An der BHH wird es regelmäßig eine Unternehmenskonferenz geben. Damit ist ein zentrales Lernortkooperationsformat (LOK) zum regelmäßigen Austausch zwischen BHH und den Kooperationsunternehmen BWL-KMU vorhanden. Diese Konferenz findet jährlich statt und verbindet den (Informations-)Austausch zwischen BHH und Unternehmen mit einem Austausch zwischen den Unternehmen.
Geplante Inhalte sind aktuelle Themen rund um das Kooperationsverhältnis, Studium, Prüfungen und die Qualitätsentwicklung. Zusätzlich gibt es einen Austausch über curriculare Themen, lernortübergreifende Module und die Verzahnung von Theorie und Praxis im Praxistransfermodul sowie in der Bachelorarbeit.