Handbuch für Unternehmen KMU
Willkommen an der BHH
Liebe Unternehmensvertreterinnen, liebe Unternehmensvertreter,
wir freuen uns, Sie als Kooperationsunternehmen an der BHH zu begrüßen.
Mit der Entscheidung, Ihre Nachwuchskräfte für ein Studium im Bereich BWL – Management für kleine und mittlere Unternehmen („BWL-KMU) an der BHH anzumelden, haben Sie sich für ein besonderes und zudem innovatives Konzept zur Qualifizierung entschieden. Neben der Ausbildung in einem handwerklichen oder gewerblich-technischen Berufsfeld, erlernen Ihre Auszubildenden/Studierenden ebenso das nötige Wissen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre.
In dem Studiengang werden die drei Lernorte auf unterschiedlichste Weise berücksichtigt. So werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ausbildungsabschlusses für das Studium anerkannt. Die Studierenden werden auf ihrem Weg zum Erreichen der Lernziele begleitet und erlangen neben der nötigen beruflichen Handlungskompetenz eine akademische Qualifikation. Somit besteht die Chance, zukünftige Fach- und/oder Führungskräfte auszubilden.
Neben den Grundlagenfächern der BWL sind viele Module speziell auf den Bedarf der kleineren und mittleren Unternehmen entwickelt worden. Hierzu zählen insbesondere die Themen des Strategischen Managements, des Innovationsmanagements oder auch der Unternehmensnachfolge. Weiterhin sind die Module des Transfers der Praxiserfahrungen und die Bachelor-Arbeiten sind wichtige Säulen des Studiums, weil sie sich intensiv mit konkreten Fragestellungen aus „Ihrem“ Lernort, dem Unternehmen, auseinandersetzen.
Die Zusammenarbeit der Lernorte führt zu einem hohen, aber gut zu managenden Komplexitätsgrad in vielen organisatorischen Prozessen. Die BHH und damit noch viele Abläufe und Prozesse befinden sich in der Aufbauphase. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir noch nicht auf alle Fragen von Ihnen eine Antwort haben.
Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen eine erste Orientierung für die Organisation und die Abläufe an der BHH geben.
Dazu zählen operative Fragestellungen wie zum Beispiel nach der richtigen Ansprechpartnerin oder dem richtigen Ansprechpartner oder dem Vorgehen, wenn eine Studierende bzw. ein Studierender am Prüfungstag erkrankt ist.
Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Anregungen oder Fragen haben. Auch kritische Hinweise hören wir nicht ungern, sind sie doch eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Programme und der BHH. Wir freuen uns auf Ihren Input und darauf, die BHH gemeinsam mit Ihnen weiterzuentwickeln.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
Prof. Dr. Torsten Bleich
Vizepräsident für Studium und Lehre
Einleitung
Auf der Basis von Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung verfolgt die 2020 gegründete Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ein innovatives Konzept zur Verzahnung von Ausbildung und Studium.
Die Studierenden an der BHH sind zugleich Auszubildende und erwerben das Beste aus drei Welten: anspruchsvolle praktische Fertigkeiten im Ausbildungsunternehmen, breites Wissen über das jeweilige Berufsfeld in der Berufsschule und akademische Kompetenzen für das Berufsfeld in der Hochschule.
Die studienintegrierende Ausbildung (siA) ermöglicht zwei Abschlüsse in nur vier Jahren: Ausbildungsabschluss und Bachelor. Das Arbeitspensum orientiert sich an der Fünf-Tage-Woche und die Studierenden erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung.
Nach spätestens 18 Monaten an der BHH können die Studierenden anhand ihrer gewonnenen Erfahrungen und begleitet durch ein Coaching die Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg überprüfen.
Die BHH bietet unterschiedliche Kombination aus Ausbildung und Bachelor-Studium an:
Der kaufmännische Bereich verbindet die Ausbildungsberufe für Industriekaufleute, Bankkaufleute und Kaufleute für Marketingkommunikation mit einem BWL-Studium des entsprechenden Schwerpunktes. Die Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker wird mit dem Studium Informatik verknüpft. Diese vier siA-Bildungsgänge zeichnen sich durch die inhaltliche und curriculare Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsschulen aus, wodurch sich die bildungspolitische Neuheit und Besonderheit ausdrückt. Der fünfte Bildungsgang kombiniert handwerkliche und gewerblich-technische Ausbildungsberufe mit einem Studium BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen. Schwerpunkt hier ist die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte, auch unter dem Aspekt der Unternehmensnachfolge.
Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Anckelmannstraße 10
20537 Hamburg
2. Etage des Gebäudes 11
Neben der BHH haben auch die Berufliche Schule Anckelmannstraße (BS01) sowie die Berufliche Schule für Wirtschaft und Handel Hamburg-Mitte (BS02) ihren Sitz an der Anckelmannstraße.
Ein neuer Campus auf dem Gelände Brekelbaums Park, unmittelbar gegenüber vom jetzigen Standort, ist in Planung. Dort entsteht der künftige Berufs- und Hochschulcampus Brekelbaums Park als gemeinsamer Standort – und als sichtbares Bindeglied zwischen beruflicher und akademischer Bildung – für die BHH und die Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik (BS09). Dieser soll im Herbst 2025 fertig gestellt sein.
Hier finden Sie das Unternehmenshandbuch der siA (studienintegrierten Ausbildung)
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
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Präsidentin der BHH ist Prof. Dr. Insa Sjurts:
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- E-Mail: insa.sjurts@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-100
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- E-Mail: torsten.bleich@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-102
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- E-Mail: damon.dolatabadi@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-101
Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus dem Bereich Unternehmenskooperation sind für Sie, unsere Kooperationsunternehmen die ersten Ansprechpersonen zu allen inhaltlichen, vertraglichen und organisatorischen Fragen rund um die studienintegrierende Ausbildung (siA) an der BHH.
Klaas Rothenburg betreut maßgeblich die Unternehmen, die im handwerklich und gewerblich-technischen Bereich ausbilden und diese Ausbildung mit einem BWL-Studium (Studiengang BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen) kombinieren möchten.
Klaas Rothenburg erreichen Sie:
- E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-140
Winnie Werkmeister ist insbesondere für die Kooperation mit Unternehmen folgender Bereiche zuständig:
- Studium BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
- Studium BWL – Industrielles Management
- Studium BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
- Studium Informatik
Winnie Werkmeister erreichen Sie unter:
- E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-195
Das Students Office ist insbesondere für die Studierenden die erste Anlaufstelle, bspw. bei Fragen zur Immatrikulation und Rückmeldungen, den Stundenplänen und bei Krankmeldungen.
Sie finden das Students Office in der Anckelmannstraße 10, 20537 Hamburg, im 3. Stock des Gebäudes 11, im Raum 11.02.03.
Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Students Offices sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar (an den Seminarnachmittagen bis 16.00 Uhr). In den Hamburger Schulferien können die Öffnungszeiten variieren.
- E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-155
- E-Mail: studienberatung@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-199
- E-Mail: pruefungsmanagement@bhh.hamburg.de oder:
- E-Mail: torsten.bleich@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-102
- E-Mail: sabine.mauermann@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-150
Jeder der fünf Studiengänge der BHH hat eine Studiengangsverantwortliche bzw. einen Studiengangsverantwortlichen. Wesentliche Aufgaben der Studiengangsverantwortlichen sind die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs und die Weiterentwicklung der Curricula innerhalb der Leitplanken und in Abstimmung mit benachbarten Bildungsgängen.
BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Prof. Dr. Uwe Schaumann
- E-Mail: uwe.schaumann@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 /428 791-163
BWL – Bank und Finanzwirtschaft
Prof. Dr. Sebastian Lang
- E-Mail sebastian.lang@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-161
BWL – Industrielles Management
Prof. Dr. Michael Heins
- E-Mail: michael.heins@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-165
BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski
- E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-164
Informatik
Prof. Dr. Henning Klaffke
- E-Mail: henning.klaffke@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-162
Alle Bildungsgänge an der BHH folgen dem Modell der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Das heißt, Lernende sind Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag – und besuchen somit die für den Ausbildungsberuf zuständige Berufsschule – und sie sind zugleich eingeschriebene Studierende an der Beruflichen Hochschule.
Am Bildungsgang „BWL-KMU“ nehmen Auszubildende/Studierende unterschiedlichster Ausbildungsberufe aus dem handwerklichen und gewerblich-technischem Bereich teil. An den jeweiligen Berufsschulen erhalten die Auszubildenden vertiefende Kenntnisse in Theorie und Praxis. Hier wird der Blick auf das jeweilige Berufsfeld auch über die Grenzen des eigenen Ausbildungsbetriebs hinaus erweitert. An der BHH kommen alle Auszubildende als Studierende zusammen und gehen in den Austausch über die Grenzen des eigenen Berufsfelds hinaus.
Die Anmeldung an den entsprechenden Berufsschulen erfolgt weiterhin regulär über Sie als Kooperationsunternehmen.
Im März 2022 hat sich der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der BHH konstituiert. Der AStA ist ein selbstverwaltetes Organ und vertritt die Interessen der Studierenden der Hochschule. Er kümmert sich um die Angelegenheiten der Hochschulpolitik, aber auch um soziale Fragen und das kulturelle Angebot einer Hochschule. Er entscheidet z.B. darüber, ob das Semesterticket für die Studierenden der BHH eingeführt wird.
In den AStA der BHH wurden folgende Mitglieder gewählt:
- Sebastian Jerke, Vorsitzender (Studiengang Informatik)
- Hussein Salum, stellvertretender Vorsitzender (Studiengang Industrielles Management)
- Leona Hermanowski, Finanzvorständin (Studiengang Bank- und Finanzwirtschaft)
- Fabian Berg (Studiengang Informatik)
- Henning de Vries (Studiengang Bank- und Finanzwirtschaft)
- Lennart Kapanke (Studiengang Informatik)
- Maria Elena Melgar Buhr (Studiengang Industrielles Management)
- Johanna Marie Wulf (Studiengang Informatik)
Der AStA ist per E-Mail über das Funktionspostfach asta@bhh.de zu erreichen.
Lehre & Hochschulgremien
Die Lehre an der BHH wird von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, Lehrenden der Berufsschulen und Lehrbeauftragten durchgeführt.
Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Prof. Dr. Torsten Bleich.
Zu den Gremien der Hochschule zählen der Hochschulsenat und der Hochschulrat. Im Herbst 2021 fanden die Wahlen des Hochschulsenates statt. Dem Hochschulsenat gehören sieben Mitglieder an:
- vier Mitglieder der Gruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- ein Mitglied der Gruppe Studierende,
- ein Mitglied der Gruppe akademisches Personal,
- ein Mitglied der Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVP).
Als beratende Mitglieder nehmen des Weiteren
- die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende bzw. Vorsitzender
- die Vizepräsidentin/der Vizepräsident
- die Kanzlerin/der Kanzler
- die Gleichstellungsbeauftragten
an den Sitzungen des Hochschulsenates teil.
Die Aufgaben des BHH-Hochschulsenates ergeben sich aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG). Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
-
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,
- Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- Beschlussfassung über
- Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten,
- die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung (im Einvernehmen mit dem Hochschulrat),
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung über Berufungsvorschläge und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen Frauenförderplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten sowie Wahl der oder des Behindertenbeauftragten,
- Stellungnahmen zu
- Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- den Wirtschaftsplänen,
- den Gebührensatzungen,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums.
Anfang 2022 hat sich das zweite wichtige Organ der Hochschule, der Hochschulrat, konstituiert. Der BHH-Hochschulrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
- vier Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik, die nicht der zuständigen Behörde angehören,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Handwerkskammer Hamburg,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Handelskammer Hamburg,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Wirtschaft,
- eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter.
Hinzu kommt als neuntes Mitglied eine Person, die von den acht bereits berufenen Hochschulratsmitgliedern selbst bestimmt wird.
Die Aufgaben des Hochschulrats ergeben sich aus § 84 HmbHG, hierzu gehören u.a.:
-
- Bestätigung der Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
- Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- Genehmigung der Grundordnung und der Satzung über Qualitätsbewertungsverfahren,
- Beschlussfassung über
- die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung (im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat)
- über die Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Genehmigung der Wirtschaftspläne,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums,
- Beratung über den Jahresabschluss der Hochschule,
- Stellungnahme zur Gewährung von Leistungsbezügen an Mitglieder des Hochschulpräsidiums.
Ordnungen und Satzungen
Vertragswerke
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und BHH ist eine Kooperationsvereinbarung. In § 5 Absatz 1 dieser Vereinbarung sind die notwendigen Verträge zwischen Unternehmen und Auszubildenden/Studierenden geregelt. Diese umfassen einen regelhaften Berufsausbildungsvertrag, einen ergänzenden Studienvertrag sowie einen separaten Beschäftigungsvertrag nach Ende der Berufsausbildung bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Grundlage für das Studium an der BHH ist unter anderen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen schließt. Hierbei handelt es sich um einen Berufsausbildungsvertrag, der zum einen bei der entsprechenden Kammer eingetragen ist und zum anderen ggf. die notwendige Verkürzung der Ausbildungszeit umfasst.
Im Regelfall beginnen Ausbildung (01.08. oder 01.09. eines Jahres) und Studium (01.09. desselben Jahres) parallel. Hiermit verbunden ist der Verkürzung der Laufzeit der Ausbildung auf 2,5 Jahre. Unter anderem durch die Anrechnung von 12 Leistungspunkten für das Studium nach Abschluss der Ausbildung, müssen 2,5 Jahre Ausbildung und Studium gemeinsam laufen.
Entsprechend der untenstehenden Darstellung kann die Ausbildung jedoch bereits vor dem Beginn des Studiums aufgenommen worden sein. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Laufzeit des Ausbildungsvertrags.
Für den Immatrikulationsprozess an der BHH ist eine Kopie dieses Ausbildungsvertrages notwendig.
Unternehmen und Interessierte schließen neben dem regelhaften Berufsausbildungsvertrag einen Studienvertrag für die vier Studienjahre an der BHH.
Die BHH stellt Ihnen dafür einen Musterstudienvertrag zur Verfügung, der grundsätzlich genutzt werden sollte.
Für den Immatrikulationsprozess an der BHH ist ein Original des Studienvertrags notwendig.
Für die letzten 1,5 Jahre bzw. drei abschließenden Semester an der BHH (nach Abschluss der Ausbildung) muss mit der Studentin bzw. dem Studenten ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden. Die abschließende Phase ist Bestandteil des verzahnten Studiums und bedarf daher der Anbindung an das Unternehmen. Zugleich sind der Ausbildungsvertrag und das damit verbundene Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss der Ausbildung beendet. An dieser Stelle schließt der notwendige Beschäftigungsvertrag an.
Das anschließende Beschäftigungsverhältnis ergibt sich aus §5 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung sowie §2 Absatz 5 des Studienvertrags.
Die BHH hat eine Handreichung für Unternehmen erarbeitet, welche vertraglichen Konstrukte sich besser oder schlechter für diesen Vertrag eignen bzw. welche Inhalte notwendiger Bestandteil eines solchen Vertrags sind. Hier Link zur Handreichung hinterlegen
Im Rahmen der studienintegrierten Ausbildung werden auch Leistungspunkte für das Studium über die betriebliche Praxis erbracht. Die Erbringung von Studienleistungen im Unternehmen im Rahmen der Studiengänge erfordert (mindestens) eine akademische Ansprechperson im Partnerunternehmen.
Die Aufgaben sind: Begleitung der Studierenden bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit, Unterstützung bei der Themenfindung, unternehmensseitige Ansprechperson bei der Erstellung der Arbeiten bzw. Projekte etc. und Ansprechperson für die BHH bei fachlich-inhaltlichen Fragen, insbesondere bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit.
Die akademische Ansprechperson muss über eine Qualifikation auf DQR 6-Niveau (BA-Abschluss oder Äquivalent) verfügen.
Bei der Anmeldung durch das Unternehmen wird im Anmeldebogen auch die akademische Ansprechperson im Unternehmen benannt.
Rahmenbedingungen
An dieser Stelle sollen Rahmenbedingungen der studienintegrierten Ausbildung (siA) an der BHH und häufig gestellte Fragen beantwortet werden:
Im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert der Studierende/die Studierende sein/ihr Studium in Präsenzzeiten und für die Vor- und Nachbereitung im Selbststudium. Der jeweilige zeitliche Anteil des Selbststudiums ist in den Modulbeschreibungen definiert.
Bei einem Modul mit sechs Leistungspunkten beträgt der zeitliche Umfang 150 Arbeitsstunden. Die BHH legt für einen Leistungspunkt 25 Arbeitsstunden zugrunde. Es werden im Schnitt 50 Stunden in Präsenz abgehalten und 100 Stunden finden im Selbststudium statt. Bei den Berufsschulmodulen kann diese Aufteilung abweichen.
Die Stunden für das Selbststudium planen die Studierenden eigenverantwortlich, wobei das Pensum auf alle drei Lernorte verteilt wird.
In der Regel wird in den Unternehmensphasen für die Vor- und Nachbereitung der Theoriemodule kein Zeitfenster für das Selbststudium innerhalb der Arbeitszeit erforderlich sein.
Anders gestaltet es sich jedoch im Rahmen der Erstellung der Arbeiten im Praxistransfermodul sowie der Bachelor-Arbeit. Hier wird im Rahmen des Curriculums jeweils ein Anteil von acht Leistungspunkten aus der Praxiszeit angerechnet, sodass auch ein entsprechender Zeitaufwand im Unternehmen eingeplant werden sollte.
Da die zu bearbeitenden Themen einen sehr konkreten Bezug zu aktuellen Tätigkeiten der Studierenden aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass durch Möglichketen der Themenbearbeitung bereits eine gute Unterstützung des Selbststudiums vorliegt.
Die BHH ist eine öffentliche Hochschule und es gibt keine Studiengebühren, weder für Unternehmen noch für Studierende.
Von den Studierenden ist jedoch der Verwaltungskostenbeitrag pro Semester in Höhe von 50 Euro zu tragen.
Die BHH ist eine öffentliche Hochschule und es gibt keine Studiengebühren, weder für Unternehmen noch für Studierende.
Von den Studierenden ist jedoch der Verwaltungskostenbeitrag pro Semester in Höhe von 50 Euro zu tragen.
Der neu konstituierte AStA der BHH hat, u.a. in der Umsetzung der Erwartung durch die Hamburgische Bürgerschaft, mit Wirkung zum 1.7.2022 das Semesterticket an der BHH eingeführt. Das Semesterticket für Studierende an Hamburgs öffentlichen Hochschulen ist ein Solidarsystem, bei dem alle Studierenden verpflichtet sind, dieses Angebot auch wahrzunehmen. Daher werden die bisher genutzten Dauerkarten, wie das Bonus Ticket oder die Profi-Card mit Wirkung zum 1.8.2022 ersetzt werden müssen.
Auch hat der AStA die Höhe des im HmbHG geregelten Beitrags zur Studierendenvertretung festgesetzt. Der Semesterbeitrag der Studierenden wird sich daher für das Wintersemester 2023 voraussichtlich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen (Stand 18.11.2022):
- 50 Euro Verwaltungskostenpauschale (§ 6 a Absatz 1 Satz 3 HmbHG)
- 15 Euro für den Beitrag zur Studierendenvertretung (§ 101 Absatz 1 HmbHG)
- 215,60 Euro für das Semesterticket für das erste Semester*, 184,80 Euro für alle anderen Semester
*das Semesterticket entfaltet im ersten Semester bereits zum 01.08. Gültigkeit und greift damit bereits einen Monat vor dem regulären Semesterbeginn am 01.09. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für den Monat August, die im ersten Semester zu tragen sind.
- Nach Ende der Ausbildung ist zudem ein Beitrag für das Studierendenwerk zu zahlen. Dieser liegt aktuell bei 82,50 Euro pro Semester.
Der Beitrag ist grundsätzlich durch die Studierenden zu erbringen. Einige Unternehmen übernehmen den Betrag als Arbeitgeberleistung. Wir können Ihnen, als Kooperationsunternehmen, für diesen Fall anbieten, dass Sie den Semesterbeitrag als Ganzes für Ihre Studierenden übernehmen und gegen einen Nachweis direkt an die BHH überweisen.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei Patricia Hochgesand (bhhrewe@bhh.hamburg.de), damit eine korrekte Rechnungsstellung erfolgen kann. Sollten Sie Teile des Beitrages übernehmen wollen, möchten wir Sie bitten, dieses mit der und dem Studierenden direkt zu regeln.
Bei Nachfragen können sie sich gerne an die Finanzabteilung der BHH, Patricia Hochgesand wenden.
Die BHH bietet den Kooperationsunternehmen an, auf der BHH-Webseite mit Logo aufgenommen zu werden. Sowohl auf der allgemeinen Seite der Kooperationsunternehmen Unsere Kooperationsunternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
als auch auf der Seite des Bildungsgangs Handwerkliche und gewerblich-technische Berufe mit BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen.
Hierfür wird bei den Unternehmen Folgendes im Vorfeld abgefragt:
- „Lassen Sie uns gerne Ihr Logo zukommen. (Ideal wäre das folgende Format: eine Bilddatei mit transparentem Hintergrund, die sich in der Größe ohne Qualitätsverlust verändern bzw. skalieren lässt (Vektorgrafik), zum Beispiel als SVG-Datei (Scalable Vector Graphics. Sofern keine Vektorgrafik vorliegt, gerne eine PNG-Datei (Portable Network Graphics) in hoher Auflösung).“
- „Wir können von unserer Webseite auf Ihre Stellenanzeige verlinken. Bitte schicken Sie uns hierfür den entsprechenden Link, wenn Sie Interesse haben.
Und wenn Sie mit dem neuen Studienmodell auf Ihrer Website werben möchten, wir stellen Ihnen gerne unser Logo zur Verfügung.“
Verzahnung der Lernorte
Im Rahmen des Capstone-Projekts wird eine komplexe betriebliche Problemstellung auf der Grundlage der bis dahin im Studium vermittelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen anwendungsorientiert und möglichst multidisziplinär bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in Studierenden-Teams.
Die Studienpläne sehen für jedes Jahr ein Praxistransfermodul vor. Diese Module weisen einen Umfang von acht bzw. sechs Leistungspunkten aus. Davon werden jeweils acht Leistungspunkte (also zweidrittel des Arbeitspensums der Studierenden) dem Lernort Unternehmen zugewiesen.
In diesen Modulen analysieren und reflektieren die Studierenden ihre betrieblichen Praxiserfahrungen und leiten weiterführende Fragestellungen ab, die mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden.
Da ein Großteil des Workloads als Selbststudium auf die Praxiszeit entfällt, gehen wir davon aus, dass die Studierenden ausreichend Gelegenheit erhalten, in der Unternehmenshase die anfallenden Praxistransferarbeiten zu erstellen. Zudem können Sie Ihre Studierenden unterstützen, indem der zuständige Ansprechperson von den Studierenden angesprochen werden kann und die Studierenden den Zugang zu benötigten Informationen erhalten. Hinweis: Die Praxistransferarbeiten können mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden. Damit ist gewährleistet, dass keine betrieblichen Informationen oder Interna veröffentlicht werden oder nach außen dringen, sondern nur von Personen eingesehen werden können, die mit der Bewertung der Leistung der Praxistransferarbeit zu tun haben.
Im vierten Studienjahr fertigen die Studierenden ihre Bachelorarbeit an. Im Rahmen dieser Arbeit stellt sich ihnen die Aufgabe eine anwendungsorientierte Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen, wobei die Bearbeitung während einer Zeit von acht Wochen in der Praxisphase und während vier Wochen in der Theoriephase der BHH stattfindet. Für die ersten acht Wochen in der Unternehmenszeit sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit der Studentin bzw. dem Student für die Erstellung entsprechende Zeitfenster eingeräumt werden. Eine komplette Freistellung von betrieblichen Arbeitsverpflichtungen wird nicht erforderlich sein.
Zudem wird Ihre Studierende bzw. Ihr Studierender bereits im Vorwege auf der Suche nach geeigneten Themen sein. Bitte unterstützen Sie hier auch bei dem erforderlichen Zugang zu Informationen und binden insbesondere die/den bei Ihnen vorgesehene(n) akademische Ansprechpartnerin/akademischen Ansprechpartner (s. § 5 Kooperationsvertrag) ein. Auch diese Arbeit kann mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Derzeit befindet sich die BHH im Aufbau und hat begonnen, eine Internationalisierungsstrategie, mit dem Ziel Auslandsaufenthalte im letzten Studienjahr zu ermöglichen, zu entwickeln.
Konkret wurden bereits erste Kontakte mit ausländischen Universitäten aufgenommen und wir bemühen uns derzeit, qualitativ hochwertige, passende und zeitlich umsetzbare Studienmöglichkeiten zu planen, zu entwickeln und zu organisieren.
Unabhängig von zukünftigen Angeboten der Hochschule können Sie im Unternehmen überlegen, ob Sie Auslandsaufenthalte für Ihre Studierenden etwa bei Auslandsniederlassungen, Kooperationspartnern oder anderen Netzwerkunternehmen, innerhalb der Unternehmensphasen ermöglichen können.
Voraussetzung für die Immatrikulation an der BHH
Sie als unser Kooperationsunternehmen erhalten die Bewerbungen für eine studienintegrierende Ausbildung an der BHH. Sobald der Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung von Ihnen:
- bei der Berufsschule,
- bei der entsprechenden Kammer und
- bei uns an der BHH.
Die BHH Muster-Studienverträge für die BHH können Sie sich von unserer Webseite herunterladen oder unsere Ansprechpersonen der Unternehmenskooperation Winnie Werkmeister oder Klaas Rothenburg senden Ihnen diese zu. Bitte geben Sie im Anmeldebogen für die BHH auch die akademischen Ansprechpersonen und den bzw. die Betreuer*in für die Studierenden an.
Wenn Sie in den BHH-Studienvertrag Veränderungen integrieren möchten, sprechen Sie uns dazu bitte an, damit wir diese gemeinsam anpassen können.
Sobald Ihnen BHH-Studienvertag sowie Ausbildungsvertrag jeweils vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen, senden Sie uns diese bitte inklusive des Anmeldebogens zu. Eine Kopie des Ausbildungsvertrages ist ausreichend. Erst dann sind die Voraussetzungen für die Immatrikulation an der BHH erfüllt.
Im Regelfall dürfen Schülerinnen/Schüler die Hamburger Berufsschulen nur besuchen, wenn deren Ausbildungsbetrieb seinen Unternehmenssitz in Hamburg hat. Wenn Sie als Unternehmen aus einem anderen Bundesland mit der BHH kooperieren möchten, müssen Sie für die Auszubildende/den Auszubildenden einen Gastschulantrag stellen, damit sie bzw. er die entsprechende Hamburger Berufsschule besuchen darf. Dieser Gastschulantrag muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden, d.h. bei der Behörde des Bundeslandes, in dem das Ausbildungsunternehmen ansässig ist. In der Regel läuft dieser Prozess im Fall der studienintegrierten Ausbildung an der BHH reibungslos ab.
Für Fragen zum Gastschulantrag stehen Ihnen gerne Winnie Werkmeister und Klaas Rothenburg aus dem Bereich Unternehmenskooperation zur Verfügung:
- Winnie Werkmeister
E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-195
- Klaas Rothenburg
E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-140
Wenn bei uns an der BHH der Studienvertrag, der Ausbildungsvertrag sowie der Anmeldebogen per E-Mail oder per Post eingegangen sind, wird bei uns der Immatrikulationsprozess gestartet.
Hier können Sie die Dokumente der BHH herunterladen:
An der BHH kann immatrikuliert werden, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG).
Zusätzlich setzt die Immatrikulation an der BHH einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie einen zwischen Unternehmen und Studierender/Studierenden abgeschlossenen Studienvertrag voraus.
Der Immatrikulationsantrag ist mit allen Unterlagen und Nachweisen über das Erfüllen der Immatrikulationsvoraussetzungen bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen. Wird die Frist aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt, kann im Einzelfall eine Nachfrist in Abstimmung mit dem kooperierenden Unternehmen und der Berufsschule gesetzt werden. Ab dem ersten November des Studienjahres ist eine Antragstellung ausgeschlossen.
Gemäß der BHH-Immatrikulationsordnung müssen folgende Nachweise erbracht und Voraussetzungen erfüllt werden:
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis der Qualifikation (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG) für das beabsichtigte Studium in amtlich beglaubigter, vollständiger Kopie
- Nachweis über einen mit einem kooperierenden Unternehmen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gemäß § 11 Satz 2 BHHG
- Nachweis über einen mit einem kooperierenden Unternehmen gesondert abgeschlossenen Studienvertrag, wenn dieser nicht im Ausbildungsvertrag integriert ist
- gegebenenfalls Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über bereits abgelegte Hochschulprüfungen in amtlich beglaubigter, vollständiger Kopie; einer Beglaubigung bedarf es nicht, wenn die Prüfungen an der BHH abgelegt wurden
- sofern die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde, der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse
- bei Hochschulwechsel der Nachweis der Exmatrikulation
- sofern der Hochschulzugang aufgrund einer beruflichen Qualifikation gemäß § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 - 7 HmbHG erworben wurde, der Nachweis über das nach § 37 Abs. 2 Satz 4 HmbHG zu erfolgende Beratungsgespräch an der BHH
- sofern der Hochschulzugang über eine studiengangbezogene Berechtigung nach 38 HmbHG erworben wurde, der Nachweis über die bestandene Eingangsprüfung bzw. das erfolgreich absolvierte Probestudium
- Zahlung der zur Immatrikulation fälligen Gebühren und Beiträge § 6a sowie § 104 HmbHG (Verwaltungskostenbeitrag, Beitrag für die Studierendenschaft und ggf. Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks)
Nach dem wir von Ihnen Studien- und Ausbildungsverträge sowie den Anmeldebogen erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Erhalt. Zudem senden wir der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Begrüßungsemail mit einem Registrierungslink sowie einem Merkblatt zu. Auf diesem Merkblatt sind alle Schritte, die für die Immatrikulation bei uns notwendig sind, ausführlich aufgeführt. Da wir unseren Bewerbungsprozess ausschließlich online abbilden, startet der Immatrikulationsprozess mit der Onlineregistrierung. Bis auf den postalisch einzureichenden beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, werden alle anderen Dokumente sowie das Foto, direkt in unserem digitalen Bewerberportal hochgeladen.
Bei minderjährigen Bewerbern/Bewerberinnen verschicken wir im Vorfeld per E-Mail noch eine Einverständniserklärung, die uns die Sorgeberechtigten unterschreiben und zurücksenden.
Weiterhin werden die künftigen Studierenden gebeten, ihre Krankenkasse zu informieren, dass sie bei uns studieren und uns auch die Krankenkassendaten zu übermitteln.
Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die bereits studiert haben, fordern wir eine Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. eine Unbedenklichkeitserklärung an. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der angestrebte Studiengang artverwandt oder artgleich mit dem vorherigen Studiengang ist.
Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss uns die Hochschulzugangsberechtigung übersetzt und beglaubigt zur Verfügung gestellt werden. Die BHH prüft dann, inwieweit die formale Zulassungsfähigkeit vorliegt. Für die Zulassung an der BHH ist es zudem erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber die Studierfähigkeit in deutscher Sprache nachweist. Als Nachweis können wir verschiedene Zertifikate anerkennen, bitte sprechen Sie uns an.
Die Zahlung des zur Immatrikulation fälligen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 50 Euro pro Semester( vgl. § 6a HmbHG), der Beitrag für die Selbstverwaltung der Studierendenschaft sowie ggf. Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks sind rechtzeitig vor Beginn des Semesters von den Studierenden zu entrichten. Sofern Sie als Unternehmen für Ihre Studierenden die Kosten übernehmen wollen, erhalten Sie von der Abteilung Finanzen der BHH vor Semesterbeginn eine Rechnung. Die Studierenden können die an sie gerichtete Rechnung online über die BHH-Community herunterladen. Die Community ist unser Studierendenportal, über das unsere Studierenden diverse Informationen, wie Stundenplan, Prüfungsinformationen und Informationen wie das Studierendenhandbuch und die Phasenplanung einsehen können.
Alle BHH-Studierenden müssen sich jeweils zum neuen Semester zurückmelden. Im Rahmen dieser Rückmeldung muss zum einen nachgewiesen werden, dass die Immatrikulationsvoraussetzungen noch vorliegen. Zum anderen sieht das Hamburger Hochschulgesetz (§ 6a sowie § 104 HmbHG) jeweils einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro sowie die fristgemäße Bezahlung fälliger Gebühren und Beiträge für die Studierendenschaft und ggf. Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks vor.
Zwei Monate vor Beginn des nächsten Semesters erhalten alle unsere Kooperationsunternehmen eine E-Mail mit der Bitte zu bestätigen, dass der Studienvertrag und der entsprechende, ggf. gekürzte, Ausbildungsvertrag weiterhin bestehen. Zusätzlich bitten wir Sie in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob Ihre Ansprechpersonen noch aktuell und die Rechnungsanschrift korrekt sind.
Die Studierenden der BHH müssen sich auch vor Beginn eines jeden Folgesemesters:
- im Sommersemester bis spätestens zum 1.02.
- im Wintersemester bis spätestens 1.08.
des jeweiligen Jahres fristgerecht zum Fortsetzen des Studiums rückmelden.
Dazu erhalten sie vom Students Office eine E-Mail. Die Studierenden senden uns daraufhin ihre formlose Erklärung zu. Zukünftig wird dieser Rückmeldeprozess über unser BHH Campus-Managementsystem, unser sogenannten „Community“ abgebildet.
Zum Rückmeldeprozess gehört auch die fristgemäße Bezahlung der Beiträge bis spätestens einer Woche vor Beginn des Folgesemesters.
Nach ordnungsgemäßer Rückmeldung, also sobald uns die Rückmeldebestätigung des Unternehmens, des Studierenden und die Zahlungseingänge vorliegen, ist es den Studierenden möglich, in der „Community“, in ihren Profilen unter „Dokumente“, sich ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung herunterzuladen.
Wer aus nicht zu vertretenden Gründen die Rückmeldung im vorgesehenen Zeitraum versäumt hat, erhält auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist. Nach Ablauf von fünf Wochen nach Semesterbeginn ist eine Rückmeldung ausgeschlossen.
Unter Exmatrikulation wird der Vorgang verstanden, mit dem das Studium an der Hochschule endet und die Studierenden ihren Status „Studentin bzw. Student“ verlieren. Sie bzw. er ist dann nicht mehr Mitglied der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes.
Exmatrikulationsgründe sind im Hamburger Hochschulgesetz und der BHH-Immatrikulationsordnung aufgelistet.
Die häufigsten Gründe für die Exmatrikulation sind:
- Häufigster Grund für die Exmatrikulation ist natürlich das Bestehen des Studiums.
- Exmatrikulation nach endgültigem Nicht-Bestehen eines Moduls
- vorzeitige Beendigung, z. B. durch Kündigung des Studienvertrags durch den Studierenden oder das Unternehmen
Sofern die Studierenden sich entscheiden, das Studium nicht weiterzuführen, unabhängig davon, ob die Ausbildung fortgesetzt wird, bitten wir Sie als unser Kooperationsunternehmen uns darüber zu informieren. Bitte denken Sie auch daran, die Berufsschule zu informieren.
Wenn Sie den Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag mit dem Studierenden beenden, bitten wir Sie eine Bescheinigung an unsere Ansprechpersonen aus dem Students Office zu senden.
Wenn wir alle notwendigen Informationen für die Exmatrikulation der Studentin bzw. des Studenten erhalten haben, endet das Studium bei uns zum Ende des Semesters.
Das bedeutet für die Studierenden, dass sie die Studierendenausweise in der BHH vorbeibringen und wir ihnen einen Bescheinigung über die Exmatrikulation zur Verfügung stellen.
Studienbetrieb
Der Studienbetrieb findet an der BHH und den beteiligten Berufsschulen statt.
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die organisatorischen und administrativen Fragen der Studierenden zu organisatorischen und administrativen Fragen sind die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Students Office der BHH.
Erreichbar unter der E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
Die Phasenplanung ist die Planungsgrundlage der Berufsschulen und der BHH. Hier werden die Zeiten für die Unternehmens-, Berufsschul- und BHH-Phasen auf- und zusammengeführt.
Die aktuellen Phasenpläne finden Sie hier:
- BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Phasenplanung BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung BWL - Management von kleinen und mittleren Unternehmen (3.Jahrgang 2023 - 27)
Die Phasenpläne für die siA finden Sie hier:
- BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
Phasenplanung Bankkauffrau/Bankkaufmann plus BWL (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Bankkauffrau/Bankkaufmann plus BWL (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Bankkauffrau/Bankkaufmann plus BWL (3. Jahrgang 2023 bis 27
- BWL – Industrielles Management
Phasenplanung Industriekauffrau/Industriekaufmann plus BWL (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Industriekauffrau/Industriekaufmann plus BWL (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Industriekauffrau/Industriekaufmann plus BWL (3. Jahrgang 2023 bis 27)
- BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Phasenplanung Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation plus BWL (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation plus BWL (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation plus BWL (3. Jahrgang 2023 bis 27)
- Informatik
Phasenplanung Fachinformatikerin/Fachinformatik plus Informatikstudium (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Fachinformatikerin/Fachinformatik plus Informatikstudium (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Fachinformatikerin/Fachinformatik plus Informatikstudium (3.Jahrgang, 2023 bis 27)
Die Phasenplanungen der BHH werden in der Regel ein halbes Jahr vor Studienstart veröffentlicht, damit die Unternehmen die Zeiten bei Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigen können.
Die Veranstaltungen der BHH finden in den Vollzeitwochen und an Seminarnachmittagen (wöchentlich an einem festen Wochentag) statt.
Während der Unternehmensphase beginnt der Seminarnachmittag ab 14:00 Uhr in der BHH und während der Berufsschulphase ab der siebenten Stunde in der jeweiligen Berufsschule.
Die Studierenden sollten ihren Urlaub so planen, dass keine Seminarnachmittage betroffen sind.
Stundenpläne, Informationen rund um Prüfungen (Noten, Prüfungstermine, Abgabetermine), Studierendenhandbücher, Phasenpläne finden die Studierenden auf dem Studierendenportal/Campus-Managementtool der BHH.
Aktuelle Informationen (Update Corona Regeln, Eröffnung des Informations- und Bibliothekszentrums u.a.) werden per Mail kommuniziert.
Lerninhalte und Materialien werden über eine Lernplattform weitergegeben.
Vor jedem Semesterbeginn liegt der Prüfungsplan für das gesamte Semester vor. Er enthält alle Hochschulprüfungen, inklusive der Termine für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Jahrgang 21 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen WiSe_23_24
Jahrgang 22 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen_WiSe_23_24
Jahrgang 23 BWL Management von kleinen und mittleren Unternehmen WiSe_23_24
Hinweis: Die Studierenden sind automatisch zu allen (Pflicht-)Veranstaltungen und Prüfungen angemeldet. Dadurch kann organisatorisch sichergestellt werden (sofern die Studierenden die Prüfungen im Rahmen der regulär vorgesehenen drei Prüfungsversuche je Modul bestehen), dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
Für die Anwesenheitspflicht gelten an der Hochschule und der Berufsschule abweichende Regelungen. Während der Besuch der Berufsschulveranstaltungen verpflichtend ist, besteht aus hochschulrechtlicher Sicht keine Anwesenheitspflicht für die Hochschulmodule.
Bei Prüfungen gilt die Studentin bzw. der Student nur als entschuldigt abwesend, wenn im Krankheitsfall die Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Die Vorlage dazu erhalten die Studierenden im Students Office und im Prüfungsamt der BHH.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, die Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Nach dem Einreichen des Attests entscheidet die oder der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses, ob das Attest anerkannt wird. Sofern dies der Fall ist, kann die/der Studierende den nächsten Prüfungstermin wahrnehmen und der verpasste Termin wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Zur Ergänzung der Lehrveranstaltungen verwendet die BHH die Lernplattform - LMS Lernen Hamburg auf Basis der Software Moodle. Sie ermöglicht den Zugriff auf Inhalte und Materialien der Lehrveranstaltungen und die Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden.
Die BHH kooperiert mit der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg). Alle Studierenden der BHH erhalten einen Bibliotheksausweis für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB). Eine Registrierung als Nutzerin bzw. Nutzer wird vom Students Office veranlasst. Eine Abholmöglichkeit für vorbestellte Bücher sowie ein Online-Terminal an der BHH sind auf dem Campus der Anckelmannstraße eingerichtet.
Die Studierenden der BHH können am Hochschulsport der Freien Hansestadt Hamburg teilnehmen. Sie haben über die Homepage des Hochschulsports Hamburg die Möglichkeit, sich zu Kursen anzumelden und Mitgliedskarten zu erwerben.
Wie bringe ich mich als Unternehmen ein
Die Verzahnung der drei Lernorte (Unternehmen, Hochschule, Berufsschule) ist ein zentrales Element der studienintegrierenden Ausbildung (siA).
An der BHH wird es regelmäßig eine Unternehmenskonferenz geben. Damit ist ein zentrales Lernortkooperationsformat (LOK) zum regelmäßigen Austausch zwischen BHH und den Kooperationsunternehmen BWL-KMU vorhanden. Diese Konferenz findet jährlich statt und verbindet den (Informations-)Austausch zwischen BHH und Unternehmen mit einem Austausch zwischen den Unternehmen.
Geplante Inhalte sind aktuelle Themen rund um das Kooperationsverhältnis, Studium, Prüfungen und die Qualitätsentwicklung. Zusätzlich gibt es einen Austausch über curriculare Themen, lernortübergreifende Module und die Verzahnung von Theorie und Praxis im Praxistransfermodul sowie in der Bachelorarbeit.
Darüber hinaus ist auch eine strategische Begleitung der Prozesse in den Bereichen Lernortkooperation und Qualitätssicherung geplant. Hierbei geht es um die laufende Überprüfung, Weiterentwicklung und Anpassung der Inhalte der Studiengänge. Zusätzlich ist die Revision der Lehre und Forschung im Zusammenhang mit den Entwicklungen von Wissenschaft und beruflicher Praxis angedacht. Dazu gehören auch die Begleitung, Reflexion und Formulierung von Empfehlungen zur Koordination der drei Lernorte Hochschule, Berufsschule und Unternehmen zur stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung des Studiums im Sinne des § 46 Absatz 1 HmbHG.
Geplante Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Vizepräsident Studium und Lehre, je eine Professorin oder ein Professor aus den Fachbereichen Informatik und Wirtschaft, eine Professorin bzw. ein Professor einer anderen Hochschule, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Berufsschulpraxis, Vertreterin bzw. Vertreter eines Kooperationsunternehmens, eine Studentin bzw. ein Student, Vertreterin bzw. Vertreter des tQM-Projekts (triales Qualitätsmanagement) und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung.