Handbuch für Unternehmen
Willkommen an der BHH
Liebe Unternehmensvertreterinnen, liebe Unternehmensvertreter,
wir freuen uns, Sie als Kooperationsunternehmen an der BHH zu begrüßen.
Mit der Entscheidung, Ihre Nachwuchskräfte für ein Studium und damit für die studienintegrierende Ausbildung (siA) anzumelden, haben Sie sich für ein besonderes und zudem innovatives Instrument zur Qualifizierung entschieden. Dieses verzahnt die drei Lernorte Berufsschule, Hochschule und Unternehmen strukturell, inhaltlich und zeitlich miteinander…
Aufgrund dieser intensiven Kooperation der beteiligten Lernorte entsteht die Chance, die Studierenden gemeinsam auf ihrem Weg zum Erreichen der Lernziele zu begleiten und dabei das Erlangen der nötigen beruflichen Handlungskompetenz mit einer akademischen Qualifikation zu vereinen.
Die Verzahnung der Lernorte auf inhaltlicher, zeitlicher und örtlicher Ebene führt zu einem hohen, aber gut zu managenden Komplexitätsgrad in vielen organisatorischen Prozessen. Die BHH und damit noch viele Abläufe und Prozesse befinden sich in der Aufbauphase. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir noch nicht auf alle Fragen von Ihnen eine Antwort haben.
Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen eine erste Orientierung für die Organisation und die Abläufe an der BHH geben.
Dazu zählen operative Fragestellungen wie zum Beispiel nach der richtigen Ansprechpartnerin oder dem richtigen Ansprechpartner oder dem Vorgehen, wenn eine Studentin bzw. ein Student am Prüfungstag erkrankt ist.
Für die ideale Lernortkooperation ist aber vor allem auch der inhaltliche Austausch wichtig. Die Module zur Validierung der Praxiserfahrungen und die Bachelor-Arbeiten sind wichtige Säulen der siA, weil sie sich intensiv mit konkreten Fragestellungen aus „Ihrem“ Lernort, dem Unternehmen, auseinandersetzen.
Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Anregungen oder Fragen haben. Auch kritische Hinweise hören wir nicht ungern, sind sie doch eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Programme und der BHH. Wir freuen uns auf Ihren Input und darauf, die BHH gemeinsam mit Ihnen weiterzuentwickeln.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski
Vizepräsident für Studium und Lehre
Einleitung
Auf der Basis von Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung verfolgt die 2020 gegründete Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ein innovatives Konzept zur Verzahnung von Ausbildung und Studium. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen und Kooperationsunternehmen statt.
Die Studierenden an der BHH sind zugleich Auszubildende und erwerben das Beste aus drei Welten: anspruchsvolle praktische Fertigkeiten im Ausbildungsunternehmen, breites Wissen über das jeweilige Berufsfeld in der Berufsschule und akademische Kompetenzen für das Berufsfeld in der Hochschule.
Die studienintegrierende Ausbildung (siA) ermöglicht zwei Abschlüsse in nur vier Jahren: Ausbildungsabschluss und Bachelor. Das Arbeitspensum orientiert sich an der Fünf-Tage-Woche und die Studierenden erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung.
In den ersten 18 Monaten an der BHH können die Studierenden anhand ihrer gewonnenen Erfahrungen und begleitet durch ein Coaching die Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg überprüfen.
Die BHH bietet unterschiedliche Kombination aus Ausbildung und Bachelor-Studium an:
Der kaufmännische Bereich verbindet die Ausbildungsberufe für Industriekaufleute, Bankkaufleute und Kaufleute für Marketingkommunikation mit einem BWL-Studium des entsprechenden Schwerpunktes. Die Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker wird mit dem Studium Informatik verknüpft. Diese vier siA-Bildungsgänge zeichnen sich durch die inhaltliche und curriculare Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsschulen aus, wodurch sich die bildungspolitische Neuheit und Besonderheit ausdrückt. Der fünfte Bildungsgang kombiniert handwerkliche und gewerblich-technische Ausbildungsberufe mit einem Studium BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen. Schwerpunkt hier ist die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte, auch unter dem Aspekt der Unternehmensnachfolge.
Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Anckelmannstraße 10
20537 Hamburg
2. Etage des Gebäudes 11
Neben der BHH haben auch die Berufliche Schule Anckelmannstraße (BS01) sowie die Berufliche Schule für Wirtschaft und Handel Hamburg-Mitte (BS02) ihren Sitz an der Anckelmannstraße.
Ein neuer Campus auf dem Gelände Brekelbaums Park, unmittelbar gegenüber vom jetzigen Standort, ist in Planung. Dort entsteht der künftige Berufs- und Hochschulcampus Brekelbaums Park als gemeinsamer Standort – und als sichtbares Bindeglied zwischen beruflicher und akademischer Bildung – für die BHH und die Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik (BS09). Dieser soll im Herbst 2025 fertig gestellt sein.
Hier finden Sie das Unternehmenshandbuch für die Kleinen - und Mittelständischen Unternehmen
Ansprechpersonen
Die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident sowie die Kanzlerin/der Kanzler bilden das Präsidium. Das Präsidium leitet die Berufliche Hochschule Hamburg.
Präsidentin der BHH ist Prof. Dr. Insa Sjurts:
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- E-Mail: insa.sjurts@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-100
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Vizepräsident der BHH ist Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski:
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- E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-102
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Kanzler der BHH ist Damon Dolatabadi :
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- E-Mail: damon.dolatabadi@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-101
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem Bereich Unternehmenskooperation sind für Sie, unsere Kooperationsunternehmen, die ersten Ansprechpersonen zu allen inhaltlichen, vertraglichen und organisatorischen Fragen rund um die studienintegrierende Ausbildung (siA) an der BHH.
Hierbei ist Winnie Werkmeister insbesondere für die Kooperation mit Unternehmen folgender Bereiche zuständig:
- Studium BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
- Studium BWL – Industrielles Management
- Studium BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
- Studium Informatik
Winnie Werkmeister erreichen Sie unter:
- E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-195
Klaas Rothenburg betreut maßgeblich die Unternehmen, die im handwerklich und gewerblich-technischen Bereich ausbilden und diese Ausbildung mit einem BWL-Studium (Studiengang BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen) kombinieren möchten.
Klaas Rothenburg erreichen Sie unter:
- E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-140
Jeden Donnerstag von 09.45 bis 10.45 Uhr wird von der Unternehmenskooperation eine persönliche Beratung per Videochat angeboten.
Link zum Videochat: https://bhh.hamburg.de/kooperationsunternehmen-werden/
Das Students Office ist insbesondere für die Studierenden die erste Anlaufstelle. Es ist Ansprechpartnerin bei Fragen zur Immatrikulation und Rückmeldungen, den Stundenplänen und bei Krankmeldungen.
Sie finden das Students Office in der Anckelmannstraße 10, 20537 Hamburg, im 2. Stock des Gebäudes 11, im Raum 11.02.03.
Die Mitarbeiterinnen des Students Offices sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar. In den Hamburger Schulferien können die Öffnungszeiten variieren.
- E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-155
- E-Mail: studienberatung@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-199
- E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-102
- E-Mail: sabine.mauermann@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-150
Jeder der fünf Studiengänge der BHH hat eine Studiengangsverantwortliche/einen Studiengangsverantwortlichen. Wesentliche Aufgaben der Studiengangsverantwortlichen sind die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs und die Weiterentwicklung der Curricula innerhalb der Leitplanken und in Abstimmung mit benachbarten Bildungsgängen.
BWL – Bank und Finanzwirtschaft
Prof. Dr. Sebastian Lang
- E-Mail sebastian.lang@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-161
BWL – Industrielles Management
Prof. Dr. Michael Heins
- E-Mail: michael.heins@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-165
BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski
- E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-164
Informatik
Prof. Dr. Henning Klaffke
- E-Mail: henning.klaffke@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 / 428 791-162
BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Prof. Dr. Uwe Schaumann
- E-Mail: uwe.schaumann@bhh.hamburg.de
- Telefon: 040 /428 791-163
- Bei dem BHH-Studiengang BWL – Bank- und Finanzwirtschaft findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli statt.Ansprechperson ist Fotini Curti, E-Mail: fotini.curti@hibb.hamburg.de
- Bei dem BHH-Studiengang BWL – Industrielles Management findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel statt.Ansprechperson ist Rabea Klingner, E-Mail: Rabea.Klingner@bs26.hamburg.de
- Bei dem BHH-Studiengang BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation statt.Ansprechperson ist Steffani Studt, E-Mail: s.studt@medienschule-hamburg.de
- Bei dem BHH-Studiengang Informatik findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule ITECH Elbinsel Wilhelmsburg statt.Ansprechperson ist Anne Bewig, E-Mail: Anne.Bewig@itech-bs14.de
Alle Bildungsgänge an der BHH folgen dem Modell der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Das heißt, Lernende sind Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag – und besuchen somit die für den Ausbildungsberuf zuständige Berufsschule – und sie sind zugleich eingeschriebene Studierende an der Beruflichen Hochschule.
Die Berufsschule liefert vertiefende Kenntnisse in Theorie und Praxis. Hier wird der Blick auf das jeweilige Berufsfeld auch über die Grenzen des eigenen Ausbildungsbetriebs hinaus erweitert.
Bei dem BHH-Studiengang BWL – Bank- und Finanzwirtschaft kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli:
- Anschrift: Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichen Gymnasium St. Pauli (BS11), Budapester Straße 58, 20359 Hamburg
- E-Mail: bs11@hibb.hamburg.de
- Homepage: bs11.hamburg.de
- Schulbüro: Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 7.30 – 15.30 Uhr und Freitag 7.30 – 14.00 Uhr
(in den Schulferien können die Öffnungszeiten abweichen)
Telefon: 040 / 428 973-0
- Abteilungsleitung Berufsschule Bankkaufleute: Keven Lass
Telefon: 040 / 428 973-262
E-Mail: keven.lass@hibb.hamburg.de
Bei dem BHH-Studiengang BWL – Industrielles Management kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel:
- Anschrift: Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel (BS26), Schlankreye 1, 20144 Hamburg
- E-Mail: bs26@hibb.hamburg.de
- Homepage: bsw-hamburg.de
- Schulbüro: Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Freitag 8.00 – 14.00 Uhr
(in den Schulferien können die Öffnungszeiten abweichen)
Telefon: 040 / 428 823-0
- Abteilungsleitung Berufsschule Industriekaufleute: Christian David
Telefon: 040 / 428 823-218
E-Mail: christian.david@bs26.hamburg.de
Bei dem BHH-Studiengang BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation:
- Anschrift: Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation (BS17), Eulenkamp 46, 22049 Hamburg
- E-Mail: bs17@hibb.hamburg.de
- Homepage: bmk-hh.de
- Schulbüro: Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 7.30 – 12.15 Uhr und 12.45 – 14.00 Uhr, Freitag 7.30 – 13.00 Uhr
(in den Schulferien können die Öffnungszeiten abweichen)
Telefon: 040 / 428 951-201
- Abteilungsleitung Berufsschule Kaufleute für Marketingkommunikation: Gunnar Kripke
Telefon: 040 / 428 951-227
E-Mail: g.kripke@medienschule-hamburg.de
Bei dem BHH-Studiengang Informatik kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule ITECH Elbinsel Wilhelmsburg:
- Anschrift: Beruflichen Schule ITECH – Elbinsel Wilhelmsburg (BS14), Dratelnstraße 26, 21109 Hamburg
- E-Mail: bs14@hibb.hamburg.de
- Homepage: itech-bs14.de
- Schulbüro: Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 – 11.45 Uhr sowie 12.45 –15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 7.30 – 11.45 Uhr
(in den Schulferien können die Öffnungszeiten abweichen)
Telefon: 040 / 428 794-0
- Abteilungsleitung Berufsschule IT-Berufe: Ulrich Stritzel
Telefon: 040 / 428 794-419
E-Mail: ulrich.stritzel@itech-bs14.de
Link zu den Gremien der BHH finden Sie hier
Der AStA ist ein selbstverwaltetes Organ und vertritt die Interessen der Studierenden der Hochschule. Er kümmert sich um die Angelegenheiten der Hochschulpolitik, aber auch um soziale Fragen und das kulturelle Angebot einer Hochschule. Er entscheidet z.B. darüber, ob das Semesterticket für die Studierenden der BHH eingeführt wird.
Eine Übersicht der aktuellen studentischen Vertreterinnen und Vertreter befindet sich hier: BHH AStA - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
Der AStA ist per E-Mail über das Funktionspostfach asta@bhh.de zu erreichen.
Die Lehre an der BHH wird von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, Lehrenden der Berufsschulen und Lehrbeauftragten durchgeführt.
Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Joachim von Kiedrowski.
Zu den Gremien der Hochschule zählen der Hochschulsenat und der Hochschulrat.
Dem Hochschulsenat gehören sieben Mitglieder an:
- vier Mitglieder der Gruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- ein Mitglied der Gruppe Studierende,
- ein Mitglied der Gruppe akademisches Personal,
- ein Mitglied der Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVP).
Als beratende Mitglieder nehmen des Weiteren
- die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende bzw. Vorsitzender
- die Vizepräsidentin/der Vizepräsident
- die Kanzlerin/der Kanzler
- die Gleichstellungsbeauftragten
an den Sitzungen des Hochschulsenates teil.
Die Aufgaben des BHH-Hochschulsenates ergeben sich aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG). Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen,
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,
- Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- Beschlussfassung über
- Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten,
- die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung (im Einvernehmen mit dem Hochschulrat),
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung über Berufungsvorschläge und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen Frauenförderplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten sowie Wahl der oder des Behindertenbeauftragten,
- Stellungnahmen zu
- Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- den Wirtschaftsplänen,
- den Gebührensatzungen,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums.
Anfang 2022 hat sich das zweite wichtige Organ der Hochschule, der Hochschulrat, konstituiert. Der BHH-Hochschulrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
- vier Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik, die nicht der zuständigen Behörde angehören,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Handwerkskammer Hamburg,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Handelskammer Hamburg,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Wirtschaft,
- eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter.
Hinzu kommt als neuntes Mitglied eine Person, die von den acht bereits berufenen Hochschulratsmitgliedern selbst bestimmt wird.
Die Aufgaben des Hochschulrats ergeben sich aus § 84 HmbHG, hierzu gehören u.a.:
- Bestätigung der Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
- Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- Genehmigung der Grundordnung und der Satzung über Qualitätsbewertungsverfahren,
- Beschlussfassung über
- die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung (im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat)
- über die Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Genehmigung der Wirtschaftspläne,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums,
- Beratung über den Jahresabschluss der Hochschule,
- Stellungnahme zur Gewährung von Leistungsbezügen an Mitglieder des Hochschulpräsidiums.
Zu den Voraussetzungen ausbilden zu dürfen und zum Ablauf der jeweiligen Ausbildung wenden Sie sich an Ihre Ansprechpersonen bei der Handelskammer:
Vertragswerke
Vertragsmuster und Vorlagen finden Sie hier
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und BHH ist eine Kooperationsvereinbarung. In § 5 Absatz 1 dieser Vereinbarung sind die notwendigen Verträge zwischen Unternehmen und Auszubildenden/Studierenden geregelt. Diese umfassen einen regelhaften Berufsausbildungsvertrag, einen ergänzenden Studienvertrag sowie einen separaten Beschäftigungsvertrag nach Ende der Berufsausbildung bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Grundlage für das Studium an der BHH ist unter anderem, dass die Bewerberin/der Bewerber einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen schließt. Hierbei handelt es sich um einen dreijährigen Berufsausbildungsvertrag, der bei der Handelskammer Hamburg eingetragen wird. Bitte vermerken Sie in diesem Vertrag in einem der Freitext-Felder, dass es sich um eine BHH Studentin/einen BHH Studenten handelt. Eine Verkürzung der Ausbildung ist in Verbindung mit dem Studiengang an der BHH nicht möglich.
Für den Immatrikulationsprozess an der BHH ist eine Kopie dieses Ausbildungsvertrages notwendig.
Unternehmen und Interessierte schließen neben dem regelhaften Berufsausbildungsvertrag einen Studienvertrag für die vier Studienjahre an der BHH.
Die BHH stellt Ihnen dafür einen Musterstudienvertrag zur Verfügung, der grundsätzlich genutzt werden sollte.
Für den Immatrikulationsprozess an der BHH ist ein Original des Studienvertrages notwendig.
Für das vierte Studienjahr an der BHH muss mit der Studentin/dem Studenten ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden. Das abschließende Studienjahr ist Bestandteil des verzahnten Studiums und bedarf daher der Anbindung an das Unternehmen. Zugleich ist der Ausbildungsvertrag und das damit verbundene Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss der Ausbildung beendet. An dieser Stelle schließt der notwendige Beschäftigungsvertrag an.
Das anschließende Beschäftigungsverhältnis ergibt sich aus §5 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung sowie §2 Absatz 5 des Studienvertrags.
Die BHH hat eine Handreichung für Unternehmen erarbeitet, welche Vertrags-Konstrukte sich besser oder schlechter für diesen Vertrag eignen bzw. welche Inhalte notwendiger Bestandteil eines solchen Vertrags sind.
Im Rahmen der studienintegrierten Ausbildung werden auch Leistungspunkte für das Studium über die betriebliche Praxis erbracht. Die Erbringung von Studienleistungen im Unternehmen im Rahmen der Studiengänge erfordert (mindestens) eine akademische Ansprechperson im Partnerunternehmen.
Die Aufgaben sind: Begleitung der Studierenden bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit, Unterstützung bei der Themenfindung, unternehmensseitige Ansprechperson bei der Erstellung der Arbeiten bzw. Projekte etc. und Ansprechperson für die BHH bei fachlich-inhaltlichen Fragen, insbesondere bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit.
Die akademische Ansprechperson muss über eine Qualifikation auf DQR 6-Niveau (BA-Abschluss oder Äquivalent) verfügen.
Bei der Anmeldung durch das Unternehmen wird im Anmeldebogen auch die akademische Ansprechperson im Unternehmen benannt.
Rahmenbedingungen
Im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert die Studentin, der Student ihr/sein Studium in Präsenzzeiten und für die Vor- und Nachbereitung im Selbststudium. Der jeweilige zeitliche Anteil des Selbststudiums ist in den Modulbeschreibungen definiert.
Bei einem Modul mit sechs Leistungspunkten beträgt der zeitliche Umfang 150 Arbeitsstunden. Die BHH legt für einen Leistungspunkt 25 Arbeitsstunden zugrunde. Es werden im Schnitt 50 Stunden in Präsenz abgehalten und 100 Stunden finden im Selbststudium statt. Bei den Berufsschulmodulen kann diese Aufteilung abweichen.
Die Stunden für das Selbststudium planen die Studierenden eigenverantwortlich, wobei das Pensum auf alle drei Lernorte verteilt wird.
In der Regel wird in den Unternehmensphasen für die Vor- und Nachbereitung der Theoriemodule kein Zeitfenster für das Selbststudium innerhalb der Arbeitszeit erforderlich sein.
Anders gestaltet es sich jedoch im Rahmen der Erstellung der Praxisvalidierungsarbeiten, sowie der Bachelor-Arbeit. Hier wird im Rahmen des Curriculums jeweils ein Anteil von acht Leistungspunkten aus der Praxiszeit angerechnet, sodass auch ein entsprechender Zeitaufwand im Unternehmen eingeplant werden sollte.
Da die zu bearbeitenden Themen einen sehr konkreten Bezug zu aktuellen Tätigkeiten der Studierenden aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass durch eine Möglichkeit der Themenbearbeitung bereits eine gute Unterstützung des Selbststudiums vorliegt.
Die BHH ist eine öffentliche Hochschule und es gibt keine Studiengebühren, weder für Unternehmen noch für Studierende.
Von den Studierenden ist jedoch der Verwaltungskostenbeitrag pro Semester in Höhe von 50 Euro zu tragen.
Der AStA der BHH hat die Höhe des im HmbHG geregelten Beitrags zur Studierendenvertretung festgesetzt. Der Semesterbeitrag der Studierenden wird sich daher für das Sommersemester 2024 voraussichtlich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen (Stand 16.01.2024):
- 50 Euro Verwaltungskostenpauschale (§ 6 a Absatz 1 Satz 3 HmbHG)
- 15 Euro für den Beitrag zur Studierendenvertretung (§ 101 Absatz 1 HmbHG)
- Zudem ist ein Beitrag für das Studierendenwerk zu zahlen. Dieser liegt aktuell bei 85,00 Euro pro Semester.
Der Betrag ist grundsätzlich durch die Studierenden zu erbringen. Einige Unternehmen übernehmen den Betrag als Arbeitgeberleistung. Wir können Ihnen, als Kooperationsunternehmen, für diesen Fall anbieten, dass Sie den Semesterbeitrag als Ganzes für Ihre Studierenden übernehmen und gegen einen Nachweis direkt an die BHH überweisen.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei der Finanzabteilung (bhhrewe@bhh.hamburg.de), damit eine korrekte Rechnungsstellung erfolgen kann. Sollten Sie Teile des Beitrages übernehmen wollen, möchten wir Sie bitten, dieses mit der und dem Studierenden direkt zu regeln.
Die BHH bietet den Kooperationsunternehmen an, auf der BHH-Webseite mit Logo aufgenommen zu werden. Einmal auf der allgemeinen Seite der Kooperationsunternehmen Unsere Kooperationsunternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) und einmal auf der Seite des jeweiligen Bildungsgangs. (z.B. Industriekaufleute mit BWL – Industrielles Management - Berufliche Hochschule Hamburg (BHH))
Hierfür wird bei den Unternehmen Folgendes im Vorfeld abgefragt:
-
- „Lassen Sie uns gerne Ihr Logo zukommen. (Ideal wäre das folgende Format: eine Bilddatei mit transparentem Hintergrund, die sich in der Größe ohne Qualitätsverlust verändern bzw. skalieren lässt (Vektorgrafik), zum Beispiel als SVG-Datei (Scalable Vector Graphics. Sofern keine Vektorgrafik vorliegt, gerne eine PNG-Datei (Portable Network Graphics) in hoher Auflösung).“
- „Wir können von unserer Webseite auf Ihre Stellenanzeige verlinken. Bitte schicken Sie uns hierfür den entsprechenden Link, wenn Sie Interesse haben.
Und wenn Sie mit dem neuen Studienmodell auf Ihrer Website werben möchten, wir stellen Ihnen gerne unser Logo zur Verfügung.“
Voraussetzung für die Immatrikulation an der BHH
Sie als unser Kooperationsunternehmen erhalten die Bewerbungen für eine studienintegrierende Ausbildung an der BHH. Sobald die Verträge abgeschlossen sind, erfolgen die Anmeldungen von Ihnen:
- bei der Berufsschule,
- bei der Handelskammer und
- bei uns an der BHH.
Die BHH Muster-Studienverträge können Sie sich von unserer Webseite herunterladen (hier) oder unsere Ansprechpersonen der Unternehmenskooperation Winnie Werkmeister oder Klaas Rothenburg senden Ihnen diese zu. Bitte geben Sie im Anmeldebogen für die BHH auch die akademische Ansprechperson und den/die Betreuer*in für die Studierenden an.
Wenn Sie in den BHH-Studienvertrag Veränderungen integrieren möchten, sprechen Sie uns dazu bitte an, damit wir diese gemeinsam anpassen können.
Sobald Ihnen BHH-Studienvertag sowie Ausbildungsvertrag jeweils vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen, senden Sie uns diese bitte inklusive des Anmeldebogens zu. Eine Kopie des Ausbildungsvertrages ist ausreichend. Erst dann sind die Voraussetzungen für die Immatrikulation an der BHH erfüllt.
Im Regelfall dürfen Schülerinnen/Schüler die Hamburger Berufsschulen nur besuchen, wenn deren Ausbildungsbetrieb seinen Unternehmenssitz in Hamburg hat. Wenn Sie als Unternehmen aus einem anderen Bundesland mit der BHH kooperieren möchten, müssen Sie für die Auszubildende/den Auszubildenden einen Gastschulantrag stellen, damit sie bzw. er die entsprechende Hamburger Berufsschule besuchen darf. Dieser Gastschulantrag muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden, d.h. bei der Behörde des Bundeslandes, in dem das Ausbildungsunternehmen ansässig ist. In der Regel läuft dieser Prozess im Fall der studienintegrierten Ausbildung an der BHH reibungslos ab.
Für Fragen zum Gastschulantrag stehen Ihnen gerne Winnie Werkmeister und Klaas Rothenburg aus dem Bereich Unternehmenskooperation zur Verfügung:
- Winnie Werkmeister
E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-195
- Klaas Rothenburg
E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-14
An der BHH kann immatrikuliert werden, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG).
Zusätzlich setzt die Immatrikulation an der BHH einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie einen zwischen Unternehmen und Studierender/Studierenden abgeschlossenen Studienvertrag voraus.
Der Immatrikulationsantrag ist mit allen Unterlagen und Nachweisen über das Erfüllen der Immatrikulationsvoraussetzungen bis zum 31.08. eines Jahres zu stellen. Wird die Frist aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt, kann im Einzelfall eine Nachfrist in Abstimmung mit dem kooperierenden Unternehmen und der Berufsschule gesetzt werden. Ab dem ersten November des Studienjahres ist eine Antragstellung ausgeschlossen.
Gemäß der BHH-Immatrikulationsordnung müssen folgende Nachweise erbracht und Voraussetzungen erfüllt werden:
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis der Qualifikation (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG) für das beabsichtigte Studium in amtlich beglaubigter, vollständiger Kopie
- Nachweis über einen mit einem kooperierenden Unternehmen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gemäß § 11 Satz 2 BHHG
- Nachweis über einen mit einem kooperierenden Unternehmen gesondert abgeschlossenen Studienvertrag, wenn dieser nicht im Ausbildungsvertrag integriert ist
- gegebenenfalls Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über bereits abgelegte Hochschulprüfungen in amtlich beglaubigter, vollständiger Kopie; einer Beglaubigung bedarf es nicht, wenn die Prüfungen an der BHH abgelegt wurden
- sofern die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde, der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse
- bei Hochschulwechsel der Nachweis der Exmatrikulation
- sofern der Hochschulzugang aufgrund einer beruflichen Qualifikation gemäß § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 - 7 HmbHG erworben wurde, der Nachweis über das nach § 37 Abs. 2 Satz 4 HmbHG zu erfolgende Beratungsgespräch an der BHH
- sofern der Hochschulzugang über eine studiengangbezogene Berechtigung nach 38 HmbHG erworben wurde, der Nachweis über die bestandene Eingangsprüfung bzw. das erfolgreich absolvierte Probestudium
- Zahlung der zur Immatrikulation fälligen Gebühren und Beiträge § 6a sowie § 104 HmbHG (Verwaltungskostenbeitrag, Beitrag für die Studierendenschaft und ggf. Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks)
Nach dem wir von Ihnen den Anmeldebogen erhalten haben, senden wir dem oder der Bewerberin/dem Bewerber eine Begrüßungsemail mit einem Registrierungslink sowie einem Merkblatt zu. Auf diesem Merkblatt sind alle Schritte, die für die Immatrikulation bei uns notwendig sind, ausführlich aufgeführt. Da wir unseren Bewerbungsprozess ausschließlich online abbilden, startet der Immatrikulationsprozess mit der Onlineregistrierung. Bis auf den postalisch einzureichenden beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, werden alle anderen Dokumente sowie das Foto, direkt in unserem digitalen Bewerberportal hochgeladen.
Bei minderjährigen Bewerbern/Bewerberinnen verschicken wir im Vorfeld per E-Mail noch eine Einverständniserklärung, die uns die Sorgeberechtigten unterschreiben und zurücksenden.
Weiterhin werden die künftigen Studierenden gebeten, ihre Krankenkasse zu informieren, dass sie bei uns studieren und uns auch die Krankenkassendaten zu übermitteln.
Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die bereits studiert haben, fordern wir eine Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. eine Unbedenklichkeitserklärung an. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der angestrebte Studiengang artverwandt oder artgleich mit dem vorherigen Studiengang ist.
Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss uns die Hochschulzugangsberechtigung übersetzt und beglaubigt zur Verfügung gestellt werden. Die BHH prüft dann, inwieweit die formale Zulassungsfähigkeit vorliegt. Für die Zulassung an der BHH ist es zudem erforderlich, dass die Studienbewerberin/der Studienbewerber die Studierfähigkeit in deutscher Sprache nachweist. Als Nachweis können wir verschiedene Zertifikate anerkennen, bitte sprechen Sie uns dazu gern an.
Die Zahlung des zur Immatrikulation fälligen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 50 Euro pro Semester (vgl. § 6a HmbHG), der Beitrag für die Selbstverwaltung der Studierendenschaft sowie ggf. Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks sind rechtzeitig vor Beginn des Semesters von der Studentin /dem Studenten zu entrichten. Sofern Sie als Unternehmen für ihre Studentin/ihren Studenten die Kosten übernehmen wollen, erhalten Sie von der Abteilung Finanzen der BHH ca. zwei Wochen vor Semesterbeginn eine Rechnung. Die Studierenden können die an sie selbst gerichtete Rechnung online über die BHH-Community herunterladen. Die Community ist unser Studierendenportal, über das unsere Studierenden diverse Informationen, wie Stundenplan, Prüfungsinformationen und Informationen wie das Studierendenhandbuch und die Phasenplanung einsehen können.
Alle BHH-Studierenden müssen sich jeweils zum neuen Semester zurückmelden. Im Rahmen dieser Rückmeldung muss zum einen nachgewiesen werden, dass die Immatrikulationsvoraussetzungen noch vorliegen. Zum anderen sieht das Hamburger Hochschulgesetz (§ 6a sowie § 104 HmbHG) jeweils einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro sowie die fristgemäße Bezahlung fälliger Gebühren und Beiträge für die Studierendenschaft und ggf. Beiträge zu kostenpflichtigen Leistungen des Studierendenwerks vor.
Die Studierenden der BHH müssen sich auch vor Beginn eines jeden Folgesemesters:
- im Sommersemester bis spätestens zum 1.02.
- im Wintersemester bis spätestens 1.08.
des jeweiligen Jahres fristgerecht zum Fortsetzen des Studiums rückmelden.
Dieser Rückmeldeprozess wird über unser BHH Campus-Managementsystem, unser sogenannten „Community“ abgebildet.
Zum Rückmeldeprozess gehört auch die fristgemäße Bezahlung der Beiträge bis spätestens einer Woche vor Beginn des Folgesemesters.
Nach ordnungsgemäßer Rückmeldung, also sobald uns die Rückmeldebestätigung des Studenten bzw. der Studentin und die Zahlungseingänge vorliegen, ist es den Studierenden möglich, in der „Community“, in ihren Profilen unter „Dokumente“, sich ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung herunterzuladen.
Wer aus nicht zu vertretenden Gründen die Rückmeldung im vorgesehenen Zeitraum versäumt hat, erhält auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist. Nach Ablauf von fünf Wochen nach Semesterbeginn ist eine Rückmeldung ausgeschlossen.
Unter Exmatrikulation wird der Vorgang verstanden, mit dem das Studium an der Hochschule endet und die Studentin /der Student ihren/seinen Status „Studierende/r“ verliert. Er/Sie ist dann nicht mehr Mitglied der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes.
Exmatrikulationsgründe sind im Hamburger Hochschulgesetz und der BHH-Immatrikulationsordnung aufgelistet.
Die häufigsten Gründe für die Exmatrikulation sind:
- Häufigster Grund für die Exmatrikulation ist natürlich das Bestehen des Studiums
- Exmatrikulation nach endgültigem Nicht-Bestehen eines Moduls
- vorzeitige Beendigung, z.B. durch Kündigung des Studienvertrags durch den Studierenden und das Unternehmen
Sofern die Studentin /der Student sich entscheiden sollte, das Studium nicht weiterzuführen, unabhängig davon, ob die Ausbildung fortgesetzt wird, bitten wir Sie als unser Kooperationsunternehmen uns darüber zu informieren. Bitte denken Sie auch daran, die Berufsschule zu informieren. Wenn die Ausbildung an der Berufsschule fortgesetzt wird, benötigt diese die Information, da der Schüler/die Schülerin den Klassenverband der studienintegrierten Ausbildung verlässt und einem anderen Klassenverband zugeordnet wird.
Wenn Sie den Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag mit der Studentin, dem Studenten beenden, bitten wir Sie eine Bescheinigung an unsere Ansprechpersonen aus der Unternehmenskooperation Winnie Werkmeister oder Klaas Rothenburg zu senden.
Wenn wir alle notwendigen Informationen für die Exmatrikulation der Studierenden/des Studierenden erhalten haben, endet das Studium bei uns zum Ende des Semesters.
Das bedeutet für den Studenten /die Studentin, dass er uns seinen Studierendenausweis vorbeibringt und wir ihm/ihr eine Bescheinigung über die Exmatrikulation aushändigen bzw. zusenden.
Studienbetrieb
Der Studienbetrieb findet an der BHH und den beteiligten Berufsschulen statt.
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die organisatorischen und administrativen Fragen der Studierenden zu organisatorischen und administrativen Fragen sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Students Office der BHH.
Erreichbar unter der E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
In der studienintegrierenden Ausbildung gibt es die Lernorte Berufliche Hochschule Hamburg (BHH), die verschiedenen Berufsschulen sowie das Unternehmen.
Die Lernorte BHH und Berufsschulen haben eine eigene Organisationsstruktur (Stunden- und Raumplanung) und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (Hochschulrecht/Schulrecht).
Die Phasenplanung ist die Planungsgrundlage der Berufsschulen und der BHH. Hier werden die Zeiten für die Unternehmens-, Berufsschul- und BHH-Phasen auf- und zusammengeführt.
Die aktuellen Phasenpläne finden Sie hier:
- BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
Phasenplanung Bankkauffrau/Bankkaufmann plus BWL (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Bankkauffrau/Bankkaufmann plus BWL (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Bankkauffrau/Bankkaufmann plus BWL (3. Jahrgang, 2023 bis 2027)
- BWL – Industrielles Management
Phasenplanung Industriekauffrau/Industriekaufmann plus BWL (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Industriekauffrau/Industriekaufmann plus BWL (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Industriekauffrau/Industriekaufmann plus BWL (3. Jahrgang 2023 bis 27)
- BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Phasenplanung Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation plus BWL (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation plus BWL (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation plus BWL (3. Jahrgang 2023 bis 27)
- Informatik
Phasenplanung Fachinformatikerin/Fachinformatik plus Informatikstudium (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung Fachinformatikerin/Fachinformatik plus Informatikstudium (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung Fachinformatiker/Fachinformatikerin plus Informatikstudium (3. Jahrgang 2023 bis 27)
- BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Phasenplanung BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen (1. Jahrgang, 2021 bis 25)
Phasenplanung BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen (2. Jahrgang, 2022 bis 26)
Phasenplanung BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen (3. Jahrgang, 2023 bis 27)
Die Phasenplanungen der BHH werden in der Regel ein halbes Jahr vor Studienstart veröffentlicht, damit die Unternehmen die Zeiten bei Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigen können.
Die Veranstaltungen der BHH finden in den Vollzeitwochen und an Seminarnachmittagen (wöchentlich an einem festen Wochentag) statt.
Während der Unternehmensphase beginnt der Seminarnachmittag ab 14:00 Uhr in der BHH und während der Berufsschulphase ab der siebten Stunde in der jeweiligen Berufsschule.
Die Studierenden sollten ihren Urlaub so planen, dass keine Seminarnachmittage betroffen sind.
Betriebswirtschaftslehre – Bank- und Finanzwirtschaft:
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Bank- und Finanzwirtschaft Jahrgang 2021
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Bank- und Finanzwirtschaft Jahrgang 2022
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Bank- und Finanzwirtschaft Jahrgang 2023
BWL – Industrielles Management
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Industrielles Management Jahrgang 2021
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Industrielles Management Jahrgang 2022
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Industrielles Management Jahrgang 2023
BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Marketing und Kommunikationswirtschaft Jahrgang 2021
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Marketing und Kommunikationswirtschaft Jahrgang 2022
Modulhandbuch Betriebswirtschaftslehre – Marketing und Kommunikationswirtschaft Jahrgang 2023
BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Informatik
Modulhandbuch Informatik Jahrgang 2021
Stundenpläne, Informationen rund um Prüfungen (Noten, Prüfungstermine, Abgabetermine), Studierendenhandbücher, Phasenpläne finden die Studierenden auf dem Studierendenportal/Campus-Managementtool der BHH.
Aktuelle Informationen werden per Mail kommuniziert.
Lerninhalte und Materialien werden über eine Lernplattform weitergegeben.
Vor jedem Semesterbeginn liegt der Prüfungsplan für das gesamte Semester vor. Er enthält alle Hochschulprüfungen, inklusive der Termine für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Prüfungspläne Studiengang BWL Industrielles Management Wintersemester 2024 / 2025
Jahrgang 21 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Jahrgang 22 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Jahrgang 23 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Jahrgang 24 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Prüfungspläne Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft Wintersemester 24/25
Jahrgang 21 Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft_WiSe_24/25
Jahrgang 22 Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft WiSe_24/25
Jahrgang 23 Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft WiSe_24/25
Jahrgang 24_Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft WiSe_24/25
Prüfungspläne Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft Wintersemester 24/25
Jahrgang 21 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft WiSe 24/25
Jahrgang 22 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft_WiSe24/25
Jahrgang 23 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft WiSe_24/25
Jahrgang 24 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft WiSe_24/25
Prüfungspläne Informatik Wintersemester 24/25 - Sommersemester 25
Jahrgang 21 Studiengang_Informatik_Studienjahr 24_25
Jahrgang 22_Studiengang_Informatik_Studienjahr_24_25
Jahrgang 23_Studiengang_Informatik_Studienjahr 24_25
Jahrgang 24_Studiengang_Informatik_Studienjahr 24_25
Hinweis: Die Studierenden sind automatisch zu allen (Pflicht-)Veranstaltungen und Prüfungen angemeldet. Dadurch kann organisatorisch sichergestellt werden (sofern die Studierenden die Prüfungen im Rahmen der regulär vorgesehenen drei Prüfungsversuche je Modul bestehen), dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
Für die Anwesenheitspflicht gelten an der Hochschule und der Berufsschule abweichende Regelungen. Während der Besuch der Berufsschulveranstaltungen verpflichtend ist, besteht aus hochschulrechtlicher Sicht keine Anwesenheitspflicht für die Hochschulmodule.
Bei Prüfungen gilt die Studentin /der Student nur als entschuldigt abwesend, wenn im Krankheitsfall die Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Die Vorlage dazu erhalten die Studierenden im Students Office und im Prüfungsamt der BHH.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, die Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Nach dem Einreichen des Attests entscheidet die oder der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses, ob das Attest anerkannt wird. Sofern dies der Fall ist, kann die Studentin/der Student den nächsten Prüfungstermin wahrnehmen und der verpasste Termin wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Zur Ergänzung der Lehrveranstaltungen verwendet die BHH die Lernplattform - LMS Lernen Hamburg auf Basis der Software Moodle. Sie ermöglicht den Zugriff auf Inhalte und Materialien der Lehrveranstaltungen und die Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden.
Die BHH kooperiert mit der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg). Alle Studierenden der BHH erhalten einen Bibliotheksausweis für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB). Eine Registrierung als Nutzerin/Nutzer wird vom Students Office veranlasst. Eine Abholmöglichkeit für vorbestellte Bücher sowie ein Online-Terminal an der BHH sind auf dem Campus der Anckelmannstraße eingerichtet.
Die Studierenden der BHH können am Hochschulsport der Freien Hansestadt Hamburg teilnehmen. Sie haben über die Homepage des Hochschulsports Hamburg die Möglichkeit, sich zu Kursen anzumelden und Mitgliedskarten zu erwerben.
Curriculare Verzahnung
Die Curricula der BHH-Studiengänge zeichnen sich durch die Verzahnung der Ausbildungsinhalte der drei Lernorte Hochschule, Unternehmen und Berufsschule aus. In den jeweiligen Curriculumstabellen finden Sie für jedes Modul den zugewiesenen Lernort. Jeder Studiengang hat eine Curriculumstabelle:
BWL – Industrielles Management
BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Neben der zeitlichen und organisatorischen Verzahnung weist das Curriculum eine inhaltliche Verzahnung auf. Dabei werden insbesondere die Lehrinhalte der Lernfelder der Rahmenlehrpläne der Berufsschulen und die Modulbeschreibungen der BHH daraufhin abgestimmt, dass Redundanzen reduziert werden.
Zudem umfassen einige Hochschulmodule bereits Lernfelder der Ausbildung. Die Noten, die die Studierenden an der BHH erzielen, werden von den Berufsschulen dann direkt angerechnet.
Zudem werden von der Berufsschule im Rahmen der Berufsschulblöcke Module durchgeführt, deren Prüfungen sowohl als Modulprüfung in die Bachelor-Note, als auch in die Berufsschulzeugnisse eingehen.
Die erforderlichen engen inhaltlichen Abstimmungen zwischen Berufs- und Hochschule finden regelmäßig im Rahmen von jährlichen Modulkonferenzen und Bildungsgangskonferenzen oder anlassbezogenen Abstimmungen statt.
Die Verzahnung mit dem Lernort Unternehmen erfolgt am intensivsten in den Praxisvalidierungsmodulen, die in allen vier Studienjahren vorgesehen sind. In diesen Modulen und in der Bachelor-Arbeit setzen sich die Studierenden mit wissenschaftlichen Methoden an praxisrelevanten Themen auseinander.
Auch im Modul „Capstone-Projekt“ werden Unternehmensthemenstellungen von Projektteams bearbeitet, die sich aus Studierenden auch von anderen Unternehmen oder Studiengängen zusammensetzen können.
Zudem findet jährlich eine Unternehmenskonferenz statt, die sog. „siA-LOK-Konferenz“. Diese Konferenz wird gemeinsam von BHH und Berufsschule initiiert und spricht alle an der BHH ausbildenden Unternehmen an. Hier werden übergreifende Themen im Plenum aber auch studiengangspezifische Fragen der Lernortkooperation erörtert und weiterentwickelt.
Im Rahmen des Capstone-Projekts wird eine komplexe betriebliche Problemstellung auf der Grundlage der bis dahin im Studium vermittelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen anwendungsorientiert und möglichst multidisziplinär bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in Studierenden-Teams.
Die Studienpläne sehen für jedes Jahr ein Modul zur Validierung von Praxiserfahrungen vor. Diese Module weisen einen Umfang von jeweils zwölf Leistungspunkte aus. Davon werden jeweils acht Leistungspunkte (also zwei Drittel des Arbeitspensums der Studierenden) dem Lernort Unternehmen zugewiesen.
In diesen Modulen analysieren und reflektieren die Studierenden ihre betrieblichen Praxiserfahrungen und leiten weiterführende Fragestellungen ab, die mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden.
Da ein Großteil des Workloads als Selbststudium auf die Praxiszeit entfällt, wäre zu begrüßen, wenn die Studierenden ausreichend Gelegenheit erhalten, in der Unternehmenshase die anfallenden Praxisvalidierungsarbeiten zu erstellen. Zudem sollen Sie Ihre Studierenden unterstützen, indem die im Unternehmen zuständige Ansprechperson von den Studierenden angesprochen werden kann und die Studierenden den Zugang zu benötigten Informationen erhalten.
Wichtiger Hinweis: Die Praxisvalidierungsarbeit können mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden. Damit ist gewährleistet, dass keine betrieblichen Informationen oder Interna veröffentlich werden oder nach außen dringen, sondern nur von den Personen eingesehen werden können, die mit der Bewertung der Leistung der Praxisvaldierungsarbeit zu tun haben.
Im vierten Studienjahr fertigen die Studierenden ihre Bachelorarbeit an. Im Rahmen dieser Arbeit stellt sich ihnen die Aufgabe, eine anwendungsorientierte Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen, wobei die Bearbeitung während einer Zeit von acht Wochen in der Praxisphase und während vier Wochen in der Theoriephase der BHH stattfindet. Für die ersten acht Wochen in der Unternehmenszeit sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit den Studierenden für die Erstellung entsprechende Zeitfenster eingeräumt werden. Eine komplette Freistellung von betrieblichen Arbeitsverpflichtungen wird nicht erforderlich sein.
Zudem wird Ihre Studentin bzw. Ihr Student bereits im Vorwege auf der Suche nach geeigneten Themen sein. Bitte unterstützen Sie hier auch bei dem erforderlichen Zugang zu Informationen und binden insbesondere die/den bei Ihnen vorgesehene(n) akademische Ansprechperson (s. § 5 Kooperationsvereinbarung) ein. Auch diese kann mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Derzeit befindet sich die BHH im Aufbau und hat begonnen, eine Internationalisierungsstrategie, mit dem Ziel Auslandsaufenthalte im letzten Studienjahr zu ermöglichen, zu entwickeln.
Konkret wurden bereits erste Kontakte mit ausländischen Universitäten aufgenommen und wir bemühen uns derzeit, qualitativ hochwertige, passende und zeitlich umsetzbare Studienmöglichkeiten zu planen, zu entwickeln und zu organisieren.
Unabhängig von zukünftigen Angeboten der Hochschule können Sie im Unternehmen überlegen, ob Sie Auslandsaufenthalte für Ihre Studierenden – insbesondere im vierten Studienjahr – etwa bei Auslandsniederlassungen, Kooperationspartnern oder anderen Netzwerkunternehmen, innerhalb der Unternehmensphasen ermöglichen können.
Ihre Ansprechpartnerin des International Office ist Nele Hellmold
E-Mail: nele.hellmold@bhh.hamburg.de
Wie bringe ich mich als Unternehmen ein
An der BHH wird es regelmäßig eine Unternehmenskonferenz als siA-LOK-Konferenz geben. Damit ist ein zentrales Lernortkooperationsformat (LOK) zum regelmäßigen Austausch aller beteiligten Lernorte der studienintegrierenden Ausbildung (siA) gemeint. Diese Konferenz findet jährlich statt. Sie beinhaltet einen Plenumsteil für Unternehmen aller Studiengänge und studiengangspezifische Austauschformate.
Teilnehmende dieser Konferenz sind neben den Vertreterinnen/Vertretern aus Unternehmen, auch die Vertreterinnen/Vertreter der Berufsschulen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der BHH.
Geplante Inhalte sind aktuelle Themen rund um das Kooperationsverhältnis, Studium, Prüfungen und die Qualitätsentwicklung der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Zusätzlich gibt es einen Austausch über curriculare Themen, lernortübergreifende Module, und gemeinsame Projekte wie Praxisvalidierung und die Bachelorarbeit. Siehe dazu auch: Curriculare Verzahnung.